§ 41 - Verkaufsoffener Sonntag anlässlich des „Haller Kulturherbstes“; hier: Erlass einer Rechtsverordnung (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR vom 18.02.04, § 17

In der o. g. Sitzung konnte wegen des Erntedankfestes keine Mehrheit für den von den Werbegemeinschaften beabsichtigten Termin, Sonntag, 3. Oktober 2004, gefunden werden.

Die Beteiligten haben sich daraufhin auf das Wochenende am 16. und 17. Oktober 2004 verständigt. Aus diesem Anlass soll am 17. 10. ein Sonntagsverkauf zugelassen werden, wie dies nach § 14 des Ladenschlussgesetzes an maximal vier Sonntagen pro Jahr möglich ist.

Das Für und Wider zu verkaufsoffenen Sonntagen wurde bereits ausgiebig diskutiert. In den vergangenen Jahren hatte sich der Gemeinderat jeweils für den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung ausgesprochen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine rechtlichen Bedenken, diese Praxis fortzusetzen und die beigefügte Verordnung zu erlassen.


Stadtrat Reber schlägt vor, künftig anlässlich des Jakobimarktes evtl. auch einen verkaufsoffenen Sonntag vorzusehen, da es die bisherigen Winter- und Sommerschlussverkäufe des Einzelhandels nicht mehr geben soll.

B e s c h l u s s :

Dem Erlass der beigefügten Rechtsverordnung wird zugestimmt.

(25 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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