§ 27 - Aufstellung des Bebauungsplans „Hartäcker II“, zwischen Gaildorfer Straße (B 19) und Sonnenhof; hier: Entwurfsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mitte der 90er Jahre hat die Stadt auf dem Gelände „Hartäcker“ ein größeres Areal als Sonderbaufläche ausgewiesen, das für Bildungseinrichtungen bereitgehalten werden sollte. Realisiert wurde jedoch nur das Bauvorhaben eines Finanzdienstleisters. Für den übrigen Bereich bestand weder eine konkrete Nachfrage, noch waren Absichten für die Einrichtung weiterer Bildungseinrichtungen zu verzeichnen. Das Gelände steht nach Auffassung der Verwaltung somit zur Disposition.

Östlich des Areals „Hartäcker“ liegt das Sonnenhofgelände. An der Nordwestflanke des Grundstücks befindet sich eine größere Fläche, die noch nicht baulich genutzt wird. Nach einer Prognose des Sonnenhofs wird hier auch keine weitere Bautätigkeit mehr für dessen Einrichtungen stattfinden. Die Verwaltung der Einrichtung kann sich daher eine Umnutzung dieses Restgrundstücks vorstellen.

Nördlich des Bereichs „Hartäcker“ befindet sich eine weitere Liegenschaft, die derzeit auf dem Grundstücksmarkt vakant ist. Es handelt sich um die Fläche der ehemaligen Firma Hengella, die innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt, der aus den 60iger Jahren stammt. Nach den bislang gültigen planungsrechtlichen Festsetzungen wären hier Verwaltungsgebäude mit 10-geschossiger Bebauung möglich. Aus städtebaulicher Sicht ist ein solches Vorhaben in dieser landschaftlichen Situation völlig undenkbar. Eine Änderung des Bebauungsplanes erscheint deshalb dringend geboten.

Entwurfskonzeption:

Die Verwaltung schlägt im Einvernehmen mit dem Sonnenhof und dem Eigentümer des Hengella-Areals (Kreissparkasse) vor, die drei Einzelflächen zu einem Gesamtpaket als Wohnbaugebiet zur Erweiterung der westlichen Höhenlagen zusammenzufassen. Die Erschließung des ehemaligen Hengella-Geländes und des derzeitigen Bereichs Hartäcker sollte, um eine unnötige Mehrbelastung der bisherigen Wohnstraßen im Reifenhof zu vermeiden, primär über die B 19 erfolgen. Der Straßenanschluss einschließlich einer Ampelanlage ist seit Jahren hergestellt.

Die Erschließung des Sonnenhofgeländes könnte im Anschluss bzw. in Verlängerung an den Neißeweg in Form einer Stichstraße erfolgen. Eine straßenmäßige Vernetzung beider Teile ist nicht vorgesehen, um Abkürzungsverkehr durch die Siedlung zu den nahegelegenen Einkaufsmöglichkeiten zu unterbinden.

Das Gelände der Hengella soll über eine kleine Stichstraße erschlossen werden.

Das Areal „Hartäcker“ soll ebenfalls über eine Stichstraße, die in eine ringförmige Erschließungsanlage mündet, an das weitere Straßennetz angebunden werden. Der vorherrschenden Nachfragesituation folgend, werden eingeschossige freistehende Einfamilienhäuser für das Plangebiet vorgeschlagen. Lediglich im Bereich der unmittelbaren Anbindung an den Sonnenhof ist zweigeschossige Bauweise möglich.

Die Verwaltung ist überzeugt, dass hier ein interessantes Siedlungsgebiet zur Ergänzung der westlichen Höhenlagen entstehen kann.

Zur Reduzierung der Lärmimmission, die von der B 19 ausgeht, wäre eine Verlängerung des Lärmschutzwalls in nördliche Richtung, gegebenenfalls auch nach Süden, erforderlich. Diese Festlegung wird im Rahmen eines gesonderten Lärmgutachtens zu treffen sein.

Die an diesem Verfahren beteiligten übrigen Grundstückseigentümer sind mit den Lösungsvorschlägen einverstanden, sodass einem gesamtheitlichen Bebauungsplanverfahren für die drei verschiedenen Areale aus eigentumsrechtlicher Sicht nichts im Wege steht. Bei einer Bauplatzgröße von 500 bis 600 m² pro Grundstück können insgesamt etwa 50 Wohnhäuser entstehen. Mit dieser Ausweisung ist die mittelfristige Bedarfsdeckung für die westlichen Höhenlagen gewährleistet.

Aufgrund der Größe und der geänderten Zielaussage für die alte bauliche Nutzung ist es erforderlich, ein völlig neues eigenständiges Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich durchzuführen. Das Plangebiet soll den Namen „Hartäcker II“ tragen.

Seine Abgrenzungen sind in einem Lageplan dargestellt.


Stadtrat Comtesse schlägt vor, dort evtl. eine ökologische Mustersiedlung anzulegen.

Bürgermeister Stadel teilt mit, dass in diesem Bereich ggf. auch eine Baumöglichkeit für die Süddeutsche Gemeinschaft der evangelischen Kirche gegeben wäre, wie schon mehrfach von Stadtrat Reber gefordert (s. a. BPA vom 23.06.03 nö).

Stadträtin Herrmann bittet die Verwaltung, einmal den Bedarf für Bauplätze in Schwäbisch Hall insgesamt zu ermitteln, da momentan doch eine ganze Reihe von Baumöglichkeiten in den Bereichen Teurershof, Katzenkopf und Mittelhöhe in Hessental bestehen und derzeit nicht unbedingt noch zusätzliche Fläche erforderlich wäre.

B e s c h l u s s :
- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0176-03 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen M 1: 500 vom 08.03.2004 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

(einstimmig - 18 -)

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