§ 15 - Neueinteilung der Wahlbezirke im Stadtgebiet für künftige Wahlen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach § 4 Kommunalwahlgesetz bildet der Bürgermeister die erforderlichen Wahlbezirke für die Stimmabgabe bei Wahlen. Kein Bezirk soll mehr als 2.500 Einwohner umfassen. In Schwäbisch Hall waren bisher bei ca. 26.000 Stimmberechtigten 35 Wahlbezirke gebildet (durchschnittliche Größe = 742 Personen).

Nachdem sich die Wahlbezirke in der Anzahl der Stimmberechtigten zum Teil erheblich unterscheiden, hat die Verwaltung gemeinsam mit den Ortsvorstehern eine Neueinteilung erarbeitet. Dabei wurde eine sinnvolle Angleichung der Größe entsprechend der Zahl der Wahlberechtigten angestrebt, wodurch eine Reduzierung von 35 auf 26 Bezirke erreicht werden könnte. Selbstverständlich soll den Wahlberechtigten kein allzu langer Weg zu den Wahllokalen zugemutet werden.

Die Neueinteilung ist in einem Plan dargestellt. Im Stadtgebiet ist eine Reduzierung von 20 auf 14 Wahlbezirke möglich, ohne dass die Betroffenen wesentlich längere Wege haben.

In den Teilorten stellt sich die Situation wie folgt dar:

1.Die Wahlbezirke in Gailenkirchen (932 und 752), Tüngental (964) und Sulzdorf (951 und 1133) haben bisher schon sinnvolle Größen und bedürfen deshalb keiner Änderung.

2.In Hessental ist lediglich eine günstigere Zuordnung vorgesehen, die durch die bauliche Entwicklung in der Grundwiesensiedlung und im Solpark begründet ist.

3.Nachdem die Wähler aus Wielandsweiler bisher nach Sittenhardt müssen, wäre es sinnvoller, dass sie künftig mit den Wählern aus Sittenhardt zum Wahllokal nach Bibersfeld kommen. Somit könnte auf das Wahllokal in Sittenhardt (233 Wahlberechtigte) verzichtet werden.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat sich jedoch dagegen ausgesprochen.

4.Die drei kleinen Wahlbezirke Weckrieden (194 Wahlberechtigte), Gelbingen (595) und Eltershofen (520) könnten mit einem zentralen Wahllokal in der Grundschule in Breitenstein vereinigt werden.

Die Ortschaftsräte haben sich ebenfalls gegen diesen Vorschlag ausgesprochen.

Die Verwaltung sieht im Augenblick keine zwingende Notwendigkeit, dieses Konzept gegen das Votum der betroffenen Ortschaften durchzusetzen und wird sich deshalb zunächst auf die moderaten Änderungen im Stadtgebiet beschränken. Die hiervon betroffenen Wählerinnen und Wähler werden um Verständnis für diese sinnvolle Anpassung gebeten.

B e s c h l u s s

Von der im Sachvortrag genannten Neueinteilung der Wahlbezirke wird einstimmig -27 - zustimmend Kenntnis genommen.

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