12460/meetingminutes/12462/paragraph

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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 14:30 Uhr

Sachvortrag:

Seit Jahren nutzen die Gewerbebetriebe in Schwäbisch Hall die Möglichkeit, im Rahmen des Haller Frühlings und des Haller Kulturherbstes ihre Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit den zahlreichen Besuchern aus nah und fern zu demonstrieren. Diese beliebten Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung sind auch im Jahr 2004 geplant:

am 24. und 25. April der Haller Frühling und

am 02. und 03. Oktober der Haller Kulturherbst.

Aus diesem Anlass soll der Sonntagsverkauf zugelassen werden, wie es nach § 14 des Ladenschlussgesetzes an maximal vier Sonntagen möglich ist.

Die Haltung der Gewerkschaften und Kirchen zu verkaufsoffenen Sonntagen ist nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre bekannt. Das Für und Wider wurde schon häufig ausgiebig diskutiert. Der Gemeinderat hat regelmäßig dem Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung zugestimmt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine rechtlichen Bedenken, diese Praxis fortzusetzen und die notwendige Verordnung zu erlassen. Die politische Entscheidung trifft der Gemeinderat.


Stadträtin Nothacker äußert - wie bereits bei der Vorberatung im VFA - ihren Unmut darüber, dass der verkaufsoffene Sonntag wiederum am Erntedankfest, dem 03.10., stattfinden soll.

Es sollte doch möglich sein, einen anderen Sonntag für den Haller Kulturherbst zu finden.

Stadtrat Reber plädiert ebenfalls für einen anderen Sonntag vor oder nach diesem Datum.

Stadtrat Schorpp sieht den 03.10. ebenfalls problematisch, da an diesem Tage außerdem der „Tag der deutschen Einheit“ stattfindet, der durch die an diesem Wochenende vorgesehene Veranstaltung dann leider etwas „verrummelt“ würde.

Er bittet um getrennte Abstimmung über die beiden Termine im Frühjahr und im Herbst.

B e s c h l u s s :
  1. Der verkaufsoffene Sonntag anlässlich des „Haller Frühlings“ findet am 25. April 2004 statt.

    (22 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen)

  2. Der für den 03. Oktober 2004 vorgeschlagene verkaufsoffene Sonntag anlässlich des „Haller Kulturherbstes“ wird mit 12 Nein-Stimmen, bei 12 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

Dem Erlass der beigefügten Rechtsverordnung zu a) wird somit zugestimmt.

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