§ 9 - Aufstellung des Bebauungsplans „Mühlsteige“ in Steinbach- Behandlung der Anregungen/ Bedenken und Satzungsbeschluss - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der genannte Bebauungsplan wurde am 14.10.2002 nochmals endgültig im Entwurf aufgestellt.

Vom 18.11. bis 18.12.2003 ist er öffentlich ausgelegt worden. Die Träger öffentlicher Belange wurden im erforderlichen Umfang beteiligt.

Von ihnen wird die aufgrund der besonderen städtebaulichen Situation geänderte Planung (urspr. Wohnbau-, jetzt Grünfläche) ausdrücklich positiv erwähnt; Anregungen werden nicht vorgebracht.

Die Gewässerdirektion Neckar bittet noch darum, einen Hinweis auf die Hochwassergefährdung des E-Werkes und des Gebäudes Mühlweg Nr. 8 aufzunehmen.

Dieser Anregung kann entsprochen werden; die Begründung wird wie folgt ergänzt:

Hinweis:

Bei großen Hochwassern ist nicht auszuschließen, dass eine Hochwassergefährdung für die Gebäude Mühlweg Nr. 8 und das E-Werk, Mühlweg Nr. 1-3, besteht.


B e s c h l u s s :
- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Der o. g. Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Fachbereichs Planen und Bauen, Abt. Stadtplanung, im M 1: 500 vom 17.09.2002 mit Legende, Textteil und Begründung.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Fachbereichs Planen und Bauen, Abt. Stadtplanung, vom 17.09.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr.0212-01.

(einstimmig - 17 -)

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