§ 1/1 - Anlage: Haushaltssatzung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Haushaltssatzung

der Stiftung

des Hospitals zum Heiligen Geist

in Schwäbisch Hall

für das Jahr 2004

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 745), hat der Gemeinderat am 28. Januar 2004 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je
davon
im Verwaltungshaushalt
im Vermögenshaushalt
8.230.000 €

6.770.000 €
1.460.000 €
2.dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von - €
3.dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von - €
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
festgesetzt
1.354.000 €


Schwäbisch Hall, 28. Januar 2004

gez.

Hermann-Josef Pelgrim

Oberbürgermeister

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