TOP 5 - Entgeltordnung Standesamt (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 97/23

Sachvortrag:

Die Erhebung von Gebühren für besondere Trauorte sowie Hochzeitsevents unterliegen nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) der Umsatzsteuerpflicht. Somit muss für diese Gebühren eine privatrechtliche Entgeltordnung erstellt werden.

Standard Trauräume
Die eigentliche Arbeitszeit der Standesbeamtinnen für die „Trauung“ wird nicht berechnet, da hierfür keine Gebühr durch den Gesetzgeber vorgesehen ist. Die Eheschließungsfreiheit ist verankert im Grundgesetz und deshalb gibt es bislang keinen Gebührentatbestand für die Trauung. Die Stadt stellt aufgrund der Eheschließungsfreiheit auch „Standard Trauräume“ zur Verfügung, welchen es allen Brautpaaren möglich macht ohne weitere Kosten die Ehe zu schließen. Deshalb wird für den Heldensaal bzw. die Hospitalkirche als Standard Trauraum keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Besondere Trauorte
Für die Kalkulation werden Posten wie die Bestuhlung der Räumlichkeiten durch den Hausmeister und zusätzliche Vorbereitungszeit, Aufbau- und Wegezeit der Standesbeamtinnen, nachfolgend Rüstzeit Standesamt genannt, zu Grunde gelegt. Dies wird in Form von „Bausteinen“ festgehalten.
Die Untergliederung einer Räumlichkeit in Bausteine macht es einfacher die Kostenpunkte nachträglich auf die unterschiedlichen Kostenstellen intern zu verrechnen, bei welcher keine Rechnungsstellung möglich ist. Außerdem besteht so die Möglichkeit in einfacher Weise weitere neue Trauräume ohne weitere Kalkulation zu berechnen.

  • Barocksaal: Die Bausteine „Bestuhlung erhöhter Aufwand“ und „Rüstzeit Standesamt“ bei einer Trauung im Barocksaal des Hällisch-Fränkischen Museums werden anteilig zu 50% auf das Brautpaar verrechnet, da die Trauungen nur stattfinden bei mindestens 2 Brautpaaren.

  • Ratssaal: Im Ratssaal wird der Baustein „Bestuhlung Hausmeister“ zu 100% an das Brautpaar weitergegeben, da der Ratssaal auch für eine Trauung pro Tag bestuhlt wird. „Rüstzeit Standesamt“ wird hier nicht berechnet, da eine extra Wegezeit zum Rathaus nicht berechnet wird.

  • Wackershofen: Für die Trauung im Freilandmuseum in Wackershofen im Weidnerhof fallen für das Brautpaar eine Raummiete und Eintrittsgelder an. Die Raummiete wird beim Standesamt für das Freilandmuseum erhoben und per Rechnungsstellung weitergegeben. Die Eintrittsgelder werden direkt mit dem Brautpaar abgerechnet. Für die zusätzliche Zeit der Standesbeamtinnen wird vom Standesamt der Baustein „Rüstzeit Standesamt“ mit angerechnet.

  • Hospitalkirche: Die Hospitalkirche wurde auch kalkuliert für den Fall, dass diese auch außerhalb der festgelegten Tage als Standard Trauraum gewünscht wird oder mit mehr Bestuhlung gewünscht wird.

Hochzeitsevents und angemietete Räumlichkeiten
Bei den Hochzeitsevents oder angemieteten Räumlichkeiten dagegen, wird die Gebühr namentlich auf Event/Raum kalkuliert, da hier spezielle Kosten für Dekoration, Blumen und beispielsweise Brandwache anfallen und somit externe Rechnungen bezahlt werden müssen. Bei einem Hochzeitsevent sowie bei Trauungen im Neuen Globe finden immer mehrere Trauungen an einem Tag statt, so dass die Gesamtkosten anteilig nach der geschätzten Anzahl der Trauungen auf das Brautpaar umgelegt werden.

Anlagen:
Anlage 1: Entgeltordnung Standesamt
Anlage 2: Kalkulation der besonderen Trauorte und Hochzeitsevents
Anlage 3: Kalkulation der besonderen Trauorte und Hochzeitsevents (nichtöffentlich)

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt der Entgeltordnung Standesamt zu.
(einstimmig - 26)

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