123764973/meetingannouncement/123765100/agendaitem

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Der Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung f&uuml;r die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 in seiner Sitzung am 15.03.2023 (SV-Nr. 2. zu 2/23, &ouml;ffentlich) beschlossen.</p>
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Der Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung f&uuml;r die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 in seiner Sitzung am 15.03.2023 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/118496673/meetingannouncement/121832518/agendaitem SV-Nr. 2. zu 2/23, &ouml;ffentlich]) beschlossen.</p>
 
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Nach der Vorlage beim Regierungspr&auml;sidium Stuttgart wurde der Betriebsleitung mitgeteilt, dass die Wirtschaftspl&auml;ne &uuml;berarbeitet werden m&uuml;ssen, da die geplanten Kreditaufnahmen zu hoch angesetzt sind. Zweckgebundene Zuweisungen m&uuml;ssen abgezogen werden, die Restbetr&auml;ge sind kreditfinanzierbar. Au&szlig;erdem darf die Liquidit&auml;t nach dem neuen Muster Anlage 3 zu &sect; 2 Abs. 5 EigBVO-HGB nicht negativ werden.</p>
 
Nach der Vorlage beim Regierungspr&auml;sidium Stuttgart wurde der Betriebsleitung mitgeteilt, dass die Wirtschaftspl&auml;ne &uuml;berarbeitet werden m&uuml;ssen, da die geplanten Kreditaufnahmen zu hoch angesetzt sind. Zweckgebundene Zuweisungen m&uuml;ssen abgezogen werden, die Restbetr&auml;ge sind kreditfinanzierbar. Au&szlig;erdem darf die Liquidit&auml;t nach dem neuen Muster Anlage 3 zu &sect; 2 Abs. 5 EigBVO-HGB nicht negativ werden.</p>

Version vom 16. Mai 2023, 07:33 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 118/23

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 in seiner Sitzung am 15.03.2023 (SV-Nr. 2. zu 2/23, öffentlich) beschlossen.

Nach der Vorlage beim Regierungspräsidium Stuttgart wurde der Betriebsleitung mitgeteilt, dass die Wirtschaftspläne überarbeitet werden müssen, da die geplanten Kreditaufnahmen zu hoch angesetzt sind. Zweckgebundene Zuweisungen müssen abgezogen werden, die Restbeträge sind kreditfinanzierbar. Außerdem darf die Liquidität nach dem neuen Muster Anlage 3 zu § 2 Abs. 5 EigBVO-HGB nicht negativ werden.

Nach der Beschlussfassung müssen die Wirtschaftspläne erneut dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt werden.

Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:

Beschlussantrag:

1. Aufhebung der Beschlussfassung des Gemeinderats vom 15.03.2023 über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024.

2. Der Gemeinderat beschließt den überarbeiteten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 (Festsetzungsbeschluss).

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