§ 221 - Festsetzung der Umsatzsteuer für die Jahre 2011 bis 2013 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Frühjahr diesen Jahres wurde eine steuerliche Außenprüfung bei der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für den Zeitraum 2011 bis 2013 durchgeführt. Der entsprechende Prüfungsbericht wurde am 15.04.2016 erstellt.

Aufgrund dessen erfolgte nun die endgültige Festsetzung und Abrechnung der Umsatzsteuer der betreffenden Jahre. Die Bescheide der Finanzbehörde vom 12.10.2016 liegen mit folgendem Ergebnis vor:

Differenzen zu den Jahreserklärungen:

Jahr

Umsatzsteuer

Zinsen zur USt

Insgesamt

2011

281,10 €

52,00 €

333,10 €

2012

-155,28 €

-23,00 €

-178,28 €

2013

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Summe:

154,82 €

 
Der festgesetzte noch zu zahlende Betrag in Höhe von 154,82 € wird der Finanzbehörde entrichtet.

Desweiteren ist die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist gemäß des nun endgültig festgesetzten Freistellungsbescheids für die Jahre 2011 bis 2013 von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit.

Der Hospitalausschuss nimmt das Ergebnis der Festsetzung der Umsatzsteuer für die Jahre 2011 bis 2013 zur Kenntnis.  

Meine Werkzeuge