12362936/meetingminutes/14701142/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Der Fachbereich Revision hat den Jahresabschluss 2015 der Stiftung &bdquo;Der Hospital zum Heiligen Geist in Schw&auml;bisch Hall&ldquo; nach &sect; 110 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) daraufhin gepr&uuml;ft, ob</p>
 
Der Fachbereich Revision hat den Jahresabschluss 2015 der Stiftung &bdquo;Der Hospital zum Heiligen Geist in Schw&auml;bisch Hall&ldquo; nach &sect; 110 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) daraufhin gepr&uuml;ft, ob</p>
 
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Der Schlussbericht vom 05.10.2016 liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erl&auml;utert. An dem vom Fachbereich Finanzen zur Pr&uuml;fung vorgelegten Jahresabschluss 2015 wurde keine inhaltlichen Ver&auml;nderung vorgenommen. Im Jahresabschluss bestehende &Uuml;bertragungsfehler wurden in der Aufstellung unten mit den richtigen Betr&auml;gen zur Feststellung aufgelistet.<br />
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Der Schlussbericht vom 05.10.2016 liegt vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erl&auml;utert. An dem vom Fachbereich Finanzen zur Pr&uuml;fung vorgelegten Jahresabschluss 2015 wurde keine inhaltlichen Ver&auml;nderung vorgenommen. Im Jahresabschluss bestehende &Uuml;bertragungsfehler wurden in der Aufstellung unten mit den richtigen Betr&auml;gen zur Feststellung aufgelistet. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2015 der Stiftung &bdquo;Der Hospital zum Heiligen Geist in Schw&auml;bisch Hall&ldquo; nach &sect;&sect; 95, 95b GemO festzustellen.</p>
Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2015 der Stiftung &bdquo;Der Hospital zum Heiligen Geist in Schw&auml;bisch Hall&ldquo; nach &sect;&sect; 95, 95b GemO festzustellen.</p>
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Der hospitalische Forstbetrieb schlie&szlig;t 2015 mit einem &Uuml;berschuss von 192.668,08 &euro; ab.<br />
 
Der hospitalische Forstbetrieb schlie&szlig;t 2015 mit einem &Uuml;berschuss von 192.668,08 &euro; ab.<br />
 
Nach &sect; 4 des Vertrages &uuml;ber die Verpachtung der Stadt- und Gemeindewaldfl&auml;chen an die Hospitalstiftung ist das Betriebsergebnis von beiden Parteien anzuerkennen und entsprechend der bewirtschafteten Fl&auml;che anteilig aufzuteilen. Die Fl&auml;che des Stadtwaldes betr&auml;gt 243 ha und die Fl&auml;che des Hospitalwaldes 1.892 ha. Aus dem &Uuml;berschuss ergibt sich somit ein Anteil f&uuml;r die Stadt von 21.928,97 &euro; und f&uuml;r die Hospitalstiftung von 170.739,11 &euro;.<br />
 
Nach &sect; 4 des Vertrages &uuml;ber die Verpachtung der Stadt- und Gemeindewaldfl&auml;chen an die Hospitalstiftung ist das Betriebsergebnis von beiden Parteien anzuerkennen und entsprechend der bewirtschafteten Fl&auml;che anteilig aufzuteilen. Die Fl&auml;che des Stadtwaldes betr&auml;gt 243 ha und die Fl&auml;che des Hospitalwaldes 1.892 ha. Aus dem &Uuml;berschuss ergibt sich somit ein Anteil f&uuml;r die Stadt von 21.928,97 &euro; und f&uuml;r die Hospitalstiftung von 170.739,11 &euro;.<br />
Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, das Betriebsergebnis des hospitalischen Forstbetriebs festzustellen und den &Uuml;berschuss nach &sect; 4 des Verpachtungsvertrags aufzuteilen.</p>
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Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, das Betriebsergebnis des hospitalischen Forstbetriebs festzustellen und den &Uuml;berschuss nach &sect; 4 des Verpachtungsvertrags aufzuteilen.&nbsp;</p>
 
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Anlage:&nbsp;[[Media:291-16.pdf{{!}}Schlussbericht des Fachbereichs Revision]]</p>
 
Anlage:&nbsp;[[Media:291-16.pdf{{!}}Schlussbericht des Fachbereichs Revision]]</p>
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I. Der Jahresabschluss 2015 der Stiftung &bdquo;Der Hospital zum Heiligen Geist in Schw&auml;bisch&nbsp;Hall&ldquo; wird nach &sect;&sect; 95, 95 b Abs.1 GemO mit folgenden Schlusssummen endg&uuml;ltig&nbsp;festgestellt</p>
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<table border="1" cellpadding="4" cellspacing="0" style="width: 800px" width="641">
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<u>Fachbereichsleiterin Revision Bauer</u> nimmt Bezug auf die Ausf&uuml;hrungen zum Jahresabschluss 2015 der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist vom Fachbereichsleiter Finanzen Gruber in der Sitzung des Gemeinderats vom 22.06.2016, &sect; 127. Sie erl&auml;utert die Schlusssummen entsprechend dem Sachvortrag. Auf folgende Pr&uuml;fungsfeststellungen geht sie ein:</p>
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Es ist darauf zu achten, dass die liquiden Mittel nicht &uuml;ber Geb&uuml;hr verliehen werden, da der Abruf der Mittel f&uuml;r die Fachhochschule jederzeit gew&auml;hrleistet sein muss;</li>
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Die liquiden Mittel sind entsprechend der Verwaltungsvorschrift (VwV) Produkt und Kontenrahmen zu buchen;</li>
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Nicht immer ist die rechtzeitige Information im Baucontrolling gew&auml;hrleistet - allerdings wurden im Bereich der Vergabe Einsparm&ouml;glichkeiten aufgezeigt;</li>
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</ul>
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Fachbereichsleiterin Revision Bauer berichtet, dass am Jahresabschluss 2015 der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist keine &Auml;nderungen vorgenommen wurden. Der Jahresabschluss ist nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt worden. Sie empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2015 der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist nach &sect; 95 und 95b GemO festzustellen.</p>
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<p align="justify">
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> gibt den Hinweis, dass durch den Sozialen Wohnungsbau die Ergebnisrechnung kontinuierlich zur&uuml;ck geht. Allerdings wurden die Schulden durch Objekte verursacht, die eine Refinanzierung durch z. B. Mieteinnahmen zulassen.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> pflichtet dem Fachbereich Revision bei, dass auf die Liquidit&auml;t zu achten ist.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> m&ouml;chte keine zu hohe Liquidit&auml;t, um Negativzinsen - wie heute bereits &uuml;blich - zu vermeiden.</p>
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|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<p align="left">
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I. Der <strong>Jahresabschluss 201</strong><strong>5</strong><strong> der Stiftung &bdquo;Der Hospital zum Heiligen Geist in Schw&auml;bisch Hall&ldquo;</strong> wird nach &sect;&sect; 95, 95 b Abs.1 GemO mit folgenden Schlusssummen endg&uuml;ltig festgestellt.</p>
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<table border="1" cellpadding="4" cellspacing="0" style="width: 800px" width="605">
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Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungst&auml;tigk.</p>
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Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungst&auml;tigkeit</p>
 
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<font face="Frutiger 45 Light"><font style="font-size: 11pt"><b>Endbestand an Zahlungsmitteln</b></font></font></p>
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&nbsp;</td>
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<strong>Endbestand an Zahlungsmitteln</strong></p>
<strong>16.891.618,74 &euro;</strong></td>
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<strong>16.891.618,74 &euro;</strong></p>
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Aktiva</p>
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<strong>Aktiva</strong></p>
 
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Passiva</p>
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<strong>Passiva</strong></p>
 
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<strong>II. Hospitalischer Forstbetrieb </strong><br />
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II. <strong>Hospitalischer Forstbetrieb</strong></p>
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a) Die Stadt Schw&auml;bisch Hall und die Stiftung &bdquo;Der Hospital zum Heiligen Geist&ldquo; stimmen dem Betriebsergebnis 2015 des hospitalischen Forstbetriebs zu. Der &Uuml;berschuss wird festgestellt mit +192.668,08 &euro;.</p>
+
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Die Stadt Schw&auml;bisch Hall und die Stiftung &bdquo;Der Hospital zum Heiligen Geist&ldquo; stimmen dem Betriebsergebnis 2015 des hospitalischen Forstbetriebs zu. Der &Uuml;berschuss wird festgestellt mit +192.668,08 &euro;.</li>
b) Der &Uuml;berschuss wird auf die Stadt mit einem Anteil von 21.928,97 &euro; und auf die Stiftung &bdquo;Der Hospital zum Heiligen Geist&ldquo; mit 170.739,11 &euro;. verteilt.</p>
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Der &Uuml;berschuss wird auf die Stadt mit einem Anteil von 21.928,97 &euro; und auf die Stiftung &bdquo;Der Hospital zum Heiligen Geist&ldquo; mit 170.739,11 &euro;. verteilt.</li>
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(einstimmig - 13 -)</p>
 
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[[Category:Startdate|2016-11-07]]
 
[[Category:Startdate|2016-11-07]]

Aktuelle Version vom 30. November 2016, 09:03 Uhr

Sachvortrag:

Der Fachbereich Revision hat den Jahresabschluss 2015 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach § 110 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) daraufhin geprüft, ob

  1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
  3. der Haushaltsplan eingehalten und
  4. das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Der Schlussbericht vom 05.10.2016 liegt vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert. An dem vom Fachbereich Finanzen zur Prüfung vorgelegten Jahresabschluss 2015 wurde keine inhaltlichen Veränderung vorgenommen. Im Jahresabschluss bestehende Übertragungsfehler wurden in der Aufstellung unten mit den richtigen Beträgen zur Feststellung aufgelistet. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2015 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach §§ 95, 95b GemO festzustellen.

Der hospitalische Forstbetrieb schließt 2015 mit einem Überschuss von 192.668,08 € ab.
Nach § 4 des Vertrages über die Verpachtung der Stadt- und Gemeindewaldflächen an die Hospitalstiftung ist das Betriebsergebnis von beiden Parteien anzuerkennen und entsprechend der bewirtschafteten Fläche anteilig aufzuteilen. Die Fläche des Stadtwaldes beträgt 243 ha und die Fläche des Hospitalwaldes 1.892 ha. Aus dem Überschuss ergibt sich somit ein Anteil für die Stadt von 21.928,97 € und für die Hospitalstiftung von 170.739,11 €.
Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, das Betriebsergebnis des hospitalischen Forstbetriebs festzustellen und den Überschuss nach § 4 des Verpachtungsvertrags aufzuteilen. 

Anlage: Schlussbericht des Fachbereichs Revision

 

Fachbereichsleiterin Revision Bauer nimmt Bezug auf die Ausführungen zum Jahresabschluss 2015 der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist vom Fachbereichsleiter Finanzen Gruber in der Sitzung des Gemeinderats vom 22.06.2016, § 127. Sie erläutert die Schlusssummen entsprechend dem Sachvortrag. Auf folgende Prüfungsfeststellungen geht sie ein:

  • Es ist darauf zu achten, dass die liquiden Mittel nicht über Gebühr verliehen werden, da der Abruf der Mittel für die Fachhochschule jederzeit gewährleistet sein muss;
  • Die liquiden Mittel sind entsprechend der Verwaltungsvorschrift (VwV) Produkt und Kontenrahmen zu buchen;
  • Nicht immer ist die rechtzeitige Information im Baucontrolling gewährleistet - allerdings wurden im Bereich der Vergabe Einsparmöglichkeiten aufgezeigt;

Fachbereichsleiterin Revision Bauer berichtet, dass am Jahresabschluss 2015 der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist keine Änderungen vorgenommen wurden. Der Jahresabschluss ist nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt worden. Sie empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2015 der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist nach § 95 und 95b GemO festzustellen.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt den Hinweis, dass durch den Sozialen Wohnungsbau die Ergebnisrechnung kontinuierlich zurück geht. Allerdings wurden die Schulden durch Objekte verursacht, die eine Refinanzierung durch z. B. Mieteinnahmen zulassen.

Stadtrat Kaiser pflichtet dem Fachbereich Revision bei, dass auf die Liquidität zu achten ist.

Oberbürgermeister Pelgrim möchte keine zu hohe Liquidität, um Negativzinsen - wie heute bereits üblich - zu vermeiden.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

I. Der Jahresabschluss 2015 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ wird nach §§ 95, 95 b Abs.1 GemO mit folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt.

A.

Ergebnisrechnung

 

ordentliche Erträge

5.517.156,67 €

 

 

ordentliche Aufwendungen

-5.077.721,03 €

 

 

ordentliches Ergebnis

439.435,64 €

 

 

 

 

außerordentliche Erträge

1.768,40 €

 

 

außerordentliche Aufwendungen

-332,45 €

 

 

Sonderergebnis

1.435,95 €

 

 

 

 

Gesamtergebnis

440.871,59 €

 

 

 

B.

Finanzrechnung

 

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

 

16.657.547,57 €

 

zahlungwirksame Erträge

5.298.969,55 €

 

 

zahlungwirksame Aufwendungen

-3.253.219,20 €

 

 

Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltung

2.045.750,35 €

 

 

-482.267,12 €

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.768,40 €

 

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-2.529.785,87 €

 

 

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

-2.528.017,47 €

 

 

 

 

Einzahlungen aus Kreditaufnahmen o.ä.

1.071.000,00 €

 

 

Auszahlungen für Kredittilgungen o.ä.

-346.541,19 €

 

 

Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit

724.458,81 €

724.458,81 €

 

 

 

Haushaltsunwirksame Einzahlungen

254.822,73 €

 

 

Haushaltsunwirksame Auszahlungen

-262.943,25 €

 

 

Überschuss aus haushaltsunwirksamen Einz. + Ausz.

-8.120,52 €

-8.120,52 €

 

 

 

Endbestand an Zahlungsmitteln

 

16.891.618,74 €

 

 

C.

Vermögensrechnung (Bilanz)

 

Aktiva

 

 

 

1. Vermögen

 

 

 

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00 €

 

 

78.999.285,35 €

 

1.2 Sachvermögen

61.837.697,64 €

 

1.3 Finanzvermögen

17.161.587,71 €

 

2. Abgrenzungsposten

 

223.263,69 €

 

3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag)

 

0,00 €

 

Summe Aktiva

 

79.222.549,04 €

 

 

 

Passiva

 

 

 

1. Kapitalposition

 

 

 

1.1 Basiskapital

45.258.822,99 €

 

 

1.2 Rücklagen, darin u.a. enthalten:

- Rücklage (ordentliches Ergebnis)

- Rücklage (außerordentliches Ergebnis)

Zweckgebundene Rücklagen

- Unterstiftung Emil Schmidt 769.852,30 €

- Unterstiftung Bildung u. Kultur 2.408.170,55 €

- Unterstiftung Fachhochschule 5.148.948,14 €

- Zweckgeb. Rücklage 96.490,- €

 

3.598.494,52 €

858.435,77 €

8.423.460,99 €

 

 

58.139.214,27 €

 

1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00 €

 

 

2. Sonderposten

 

8.841.838,48 €

 

3. Rückstellungen

 

2.640.000,00 €

 

4. Verbindlichkeiten

 

9.591.700,88 €

 

5. passive Rechnungsabgrenzungsposten

 

9.795,41 €

 

Summe Passiva

 

79.222.549,04 €

 

 

 

 

D.

Der Schuldenstand wird festgestellt mit

 

8.616.917,92 €

 

II. Hospitalischer Forstbetrieb

  1. Die Stadt Schwäbisch Hall und die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ stimmen dem Betriebsergebnis 2015 des hospitalischen Forstbetriebs zu. Der Überschuss wird festgestellt mit +192.668,08 €.
  2. Der Überschuss wird auf die Stadt mit einem Anteil von 21.928,97 € und auf die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ mit 170.739,11 €. verteilt.

(einstimmig - 13 -)

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