§ 162 - HH-Satzung u. HH-Plan Stadt für 2004/2005: a. Mittelfr. Finanzplanung 2003 - 2008; b. Wirtschaftspläne Eigenbetriebe Werkhof 2004/2005, Abwasserbeseitigung 2004/2005 u. Städt. Bestattungsinstitut 2004; c. HH-Reden der Fraktionen/Gruppen + Beschlussfassung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Dem Gemeinderat liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2004/ 2005 der Stadt sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2003 - 2008 vor.

Der Haushaltsplan wurde am 29.10., die Mittelfristige Finanzplanung sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Werkhof, Abwasserbeseitigung und Bestattungsunternehmen am 26.11.2003 in den Gemeinderat eingebracht.

Beratungen fanden am 30.10. (GR - nichtöffentlich), 26.11. (GR - öffentlich) und am 08.12.2003 (GR - öffentlich) statt.

Der Entwurf der Haushaltssatzung war vom 21.11. bis 01.12.2003 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Bis zum 08.12.2003 konnten nach § 81 Abs. 1 Gemeindeordnung Einwendungen erhoben werden. Es gingen jedoch keine Einwendungen ein.

Die Anträge, Aufträge, Anfragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats wurden von der Verwaltung mit Schreiben vom 03.12.2003 beantwortet.

Der Gemeinderat hat zwei Änderungen zum Haushaltsplanentwurf (Wegfall Mietzuschuss AWO-Hausaufaufgabenbetreuung Stauferstraße 9 ab 2005 in Höhe von 6.160 € und Wiederaufnahme des Zuschusses an den VDK für 2004 und 2005 mit je 1.600 €) sowie eine Änderung des Stellenplans beschlossen. Hinzu kommt noch die Änderung bezüglich des Sanierungszuschusses an die Hospital-Stiftung für die Gelbinger Gasse 25 entsprechend dem Schreiben vom 31.10.2003. Die Verwaltung schlägt vor, den Haushalt nach dem vorliegenden Planentwurf mit geändertem neuen Stellenplan zu verabschieden. Die beschlossenen Änderungen werden im Haushaltsvollzug verwirklicht.


Stadträtin Rabe für die CDU-Fraktion:

siehe Anlage

Stadtrat Vogt für die SPD-Fraktion:

siehe Anlage

Stadtrat Baumann für die FWV-Fraktion:

siehe Anlage

Stadtrat Neidhardt für die FDP-Fraktion:

siehe Anlage

Stadträtin Herrmann für die Gruppe der Grünen:

siehe Anlage

Stadtrat Dr. Hasenfuss für die Alternative Liste:

siehe Anlage


Oberbürgermeister Pelgrim richtet einen dringenden Appell an alle Stadträte, sich genau zu überlegen, wie sie abstimmen werden. Schließlich sei man sich zu 99,9 % des Haushalts einig und den schwierigen Weg über weite Strecken gemeinsam gegangen.

Für die Musikschule konnte Dank des Engagements der Bürger ein Kompromiss gefunden werden.

Auch hinsichtlich der Ortsvorsteher habe Einigung erzielt werden können.

Der am 13.06.2004 neu zu wählende Gemeinderat würde in seinen Rechten nicht beschnitten und im Haushalt 2004/2005 sei auch nichts versteckt.

Aus sozialpolitischen Erwägungen hätte bei der Gewerbesteuersenkung auch anders abgestimmt werden können. Doch selbst dies sei keine „kriegsentscheidende“ Differenz.


Beschluss:

  1. Die Haushaltssatzung 2004/ 2005 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
  2. Die Mittelfristige Finanzplanung 2003 – 2008 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  3. Die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe werden wie folgt festgesetzt: a) Werkhof
2004 2005
- Erfolgsplan: Erträge mit
Aufwendungen mit
6.625.200 €
6.613.500 €
6.529.700 €
6.626.500 €
- Vermögensplan:
in Einnahmen und Ausgaben von
487.200 € 435.000 €
- Kreditermächtigung:
Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen wird festgesetzt auf
132.200 € 80.000 €
- Kassenkredite:
Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt
1.000.000 € 1.000.000 €

b) Abwasserbeseitigung

- Erfolgsplan: Erträge mit
Aufwendungen mit
6.162.500 €
5.992.500 €
6.182.500 €
6.155.000 €
- Vermögensplan:
in Einnahmen und Ausgaben von
6.934.000 € 6.010.000 €
- Kreditermächtigung:
Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen wird festgesetzt auf
3.740.000 € 2.885.000 €
- Kassenkredite:
Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt
1.500.000 € 1.500.000 €

c) Bestattungsinstitut

- Erfolgsplan: Erträge mit
Aufwendungen mit
Überschuss mit
257.000 €
254.450 €
2.550 €
264.000 €
264.000 €
- €
- Vermögensplan:
in Einnahmen und Ausgaben von
13.630 € 7.750 €
- Kassenkredite:
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
50.000 € 50.000 €
  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen - Kreditermächtigung - Kredite je nach Bedarf aufzunehmen.

(17 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen)


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