§ 162.7 - Anlage: Haushaltssatzung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Haushaltssatzung

der Stadt Schwäbisch Hall

für die Haushaltsjahre 2004/2005

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 (GBl. S. 745) hat der Gemeinderat am 17.12.2003 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2004/2005 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

20042005
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je
davon
81.425.000 €74.330.000 €
im Verwaltungshaushalt71.150.000 €68.750.000 €
im Vermögenshaushalt10.275.000 €5.580.000 €
2. den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von0 €0 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von0 €0 €
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt14.230.000 €13.750.000 €
§ 3
Die Steuersätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
400 v. H.400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf
der Steuermessbeträge
380 v. H.380 v. H.

Schwäbisch Hall, 17.12.2003


Hermann-Josef Pelgrim

Oberbürgermeister

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