§ 173/2 - Verschiedenes: Gründung der Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH; hier: Bestellung von Geschäftsführern (öffentlich)

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Sachvortrag:

Für die Gründung der HGE und ihre Anmeldung beim Registergericht ist die Bestellung eines bzw. mehrerer Geschäftsführer notwendig. Nachdem für die Gesellschaft kein Aufsichtsrat bestellt ist, erfolgt die Bestellung der Geschäftsführer durch den Gesellschafter Stadt. Dieser wird durch Oberbürgermeister Pelgrim vertreten.

Die Gründung der Gesellschaft wurde vom Regierungspräsidium inzwischen genehmigt.

Nach Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrags können ein oder mehrere Gescäftsführer bestellt werden.

Als Geschäftsführer der HGE werden folgende städtische Fachbereichsleiter bestellt:

1. Hartmut Pawlitzki, Am Markt 7/8

2. Eberhard Neumann, Gymnasiumstraße 4

Die Bestellung erfolgt für 3 Jahre.

Die Vergütung soll im Geschäftsführer-Vertrag festgelegt werden.

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