§ 168 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Anschluss von Bühlerzimmern (Gemeinde Braunsbach) an das Kanalisationsnetz der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung schließt im Laufe des nächsten Jahres den Teilort Veinau durch einen Kanal an das bestehende Kanalisationsnetz in Eltershofen an. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Gemeinde Braunsbach, auch den Teilort Bühlerzimmern an den neuen Kanal Veinau – Eltershofen anzuschließen, sobald die Maßnahme vom Land gefördert wird. Dazu ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde notwendig.

Der Gemeinderat Braunsbach hat dieser Vereinbarung bereits zugestimmt.

Beschluss:

Der beiliegenden öffentlich-rechtichen Vereinbarung über den Anschluss von Bühlerzimmern an das Kanalisationsnetz der Stadt wird einstimmig - 32 - zugestimmt.

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