§ 161/1 - (b) Fortsetzung: Stellungnahme der Verwaltung zum Haushalts-Entwurf 2004/2005 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

III. Anfragen zum Haushalt 2004/ 2005</font>


CDU-Fraktion

13. Frage: Auf Seite 543 sind im Unterabschnitt 5600 für Geräte und Maschinen jeweils 13.250 € ausgewiesen.

Handelt es sich hierbei um Unterhaltungsmaßnahmen oder Neuanschaffungen?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Bei dem hier ausgewiesenen Ansatz mit 13.250 € handelt es sich um Ersatzbeschaffungen von Gegenständen, die im Einzelfall unter 410 € kosten, für sämtliche städt. Turnhallen und Sportplätze, die als Grundausstattung für den Schulsport benötigt werden, wie z. B. Bälle, Matten, Turngeräte. Diese unterliegen einem ständigen Verschleiß und müssen zur Aufrecht-Erhaltung des Betriebs erneuert werden.
    Zum Vergleich: Der Ansatz für das Jahr 2002 betrug noch exakt das Doppelte.


14. Frage: Auf Seite 650 sind für die Sportvereine Sachausgaben in Höhe von jeweils 3.750 € aufgeführt für Pokale, Medaillen, Geschenke etc. Lt. Auskunft des Sportamtes werden diese Ausgaben den Vereinen nicht mehr erstattet. Warum ist dieser Betrag dann trotzdem im HH ausgewiesen?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Ursprünglich waren hier Haushaltsmittel von 5000 € eingestellt. Unter anderem wurden aus diesen Mitteln Sportvereine mit jährlich 1500 € bis 2000 € für Pokale bei Turnieren unterstützt. Durch die Reduzierung des Haushaltansatzes ist eine Förderung in dieser Dimension nicht mehr möglich. Pokale für Turniere können aus Startgebühren und Einnahmen bei den Turnieren finanziert werden. Weiter geht die Verwaltung davon aus, dass Vereine hierfür örtliche Sponsoren gewinnen können. Mit den noch zur Verfügung stehenden Mitteln wird die Sportlerehrung und weitere kleinere Sachausgaben im Bereich Sport finanziert.


15. Frage: S. 138: Warum geht die Erstattung der Verwaltungskostenbeträge von anderen Bereichen um ca. 17.000 € zurück?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Zum Einnahme-Ansatz Grupp.Nr. 168000 mit 16.000 € ist der Ansatz Grupp.Nr. 165000 mit 17.000 € hinzuzuzählen (andere Veranschlagung als noch im Vergleichsjahr 2002), so dass sich zusammen wieder 33.000 € ergeben.


16. Frage: Zu Einzelplan 3, Unterabschnitt 3520 Nummer 540000 (SN); Seite 232.

Wie erklären sich die Mehrausgaben im Ansatz 2004/ 2005 von jeweils 30.000 € im Vergleich zu 2003? Aus der Anlage 6 (S. 559ff), auf die für den Sammelnachweis verweisen wird, geht dies nicht zweifelsfrei hervor, bzw. ist dies nicht zu entnehmen.

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Hier handelt es sich um die Gebäudebewirtschaftungskosten für die Stadtbibliothek. Diese Kosten waren noch vor 2 Jahren nicht exakt bekannt, weil die Bibliothek damals erst umgezogen war. Der Ansatz 2004 musste der Realität (tatsächliche voraussichtliche Kosten für Heizung, Reinigung, Beleuchtung usw.) angepasst werden. Schon für 2003 wird mindestens dieser Betrag anfallen.


17. Frage: Zu Sammelnachweis 650/ Anlage 10, Seite 581ff

Wie erklären sich:

a) die Steigerungen im UA 0602 (Fernsprechzentrale)

b) die Steigerungen im UA 2131 (HS Schenkensee)

c) die Steigerungen im UA 2810 (SZ West)

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    a) Bei der Fernsprechzentrale wurde im Sammelnachweis der Ansatz für Post- und Fernmeldegebühren (Gruppierung 652000) erhöht, da hier ab 2004 die anteiligen Post- und Fernmeldegebühren für die ausgegliederten Bereiche (z.B. Werkhof) auflaufen. Diese Anteile werden aber wieder angefordert und gehen als Einnahmen bei Gruppierung 165000 wieder ein. Ein weiterer Grund für die Erhöhung bei der Telefonzentrale ist, dass in 2004 erstmals die Kosten für den Telefonbucheintrag veranschlagt wurde (Gruppierung 653000). Diese Kosten wurden bisher immer aus dem Sammelnachweis finanziert und sind jetzt im Planansatz zugeordnet worden.
    b) + c) Mit Einführung der Budgetierung der Schulen wurden auch die Ausgaben für den Bereich 650, Geschäftsausgaben wie Bürobedarf, Bucher, Zeitschriften und die Kosten für Post- und Fernmeldegebühren mit in das Budget der jeweiligen Schule einbezogen. Hierbei wurden die Ansätze des Vorjahres zwar um 10% gekürzt, eine Nivellierung innerhalb der Schulen ist nicht erfolgt. Dies wurde zum Haushalt 2004/05 jetzt nachgeholt. Zur Gleichbehandlung aller Schulen wurde aus der Summe der Ansätze 2003 getrennt nach Grundschulen einerseits und weiterführenden Schulen andererseits jeder Schule nach folgendem Schlüssel Mittel zugewiesen.
    Grundschulen:
    Teil 1 der Mittel: 50% der Gesamtsumme verteilt auf 10 Schulen
    Teil 2 der Mittel:50% der Gesamtsumme verteilt nach Schülerzahlen der jeweil. Schule im Verhältnis zu den Schülerzahlen der Grundschulen
    insgesamt Weiterführende Schulen: Verfahren wie bei den Grundschulen
    Durch diese Nivellierung ist eine wesentlich gerechtere Mittelverteilung für die einzelnen Schulen im Bereich der Geschäftsausgaben erreicht worden.


18. Frage: Aus welchem Vorgang geht ein Barzuschuss zur Förderung des Mietwohnungsbaus bis 2012 hervor? Die CDU-Fraktion behält sich ausdrücklich vor, je nach Beantwortung dieser Frage, diesen Zuschuss ganz zu streichen, da es aus unserer Sicht schon grotesk ist, wenn die Rot-Grüne Koalition in Berlin die Eigenheimzulage streichen will und die Stadt in einer fast aussichtslosen finanziellen Lage einen freiwilligen Zuschuss zum Mietwohnungsbau bewilligt.

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Aufgrund des bestehenden Wohnungsmangels hat die Stadt Schwäbisch Hall im Jahr 1992 (16.06.1992 Beginn des Mietverhältnisses) und 1993 (01.01.1993 Beginn des Mietverhältnisses) Verträge mit Privatpersonen und der Wohnungsgesellschaft Selbsthilfe abgeschlossen. Mit Unterstützung der Stadt haben diese Unternehmen im Baugebiet Teurershof im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Wohnungen erstellt. Gleichzeitig hat sich die Stadt verpflichtet, bis zum Jahr 2012 neben der Anmietung dieser Wohnungen den Unternehmen einen Barzuschuss zu leisten. Die Zusage ist bindend und könnte nur durch einen kapitalisierten Barzuschuss abgelöst werden.


19. Frage: In welcher Höhe stehen jetzt Ende November 2003 noch HH-Reste aus. Die CDU-Fraktion bittet um eine genaue Aufstellung.

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Höhe der noch offenen Haushaltsausgabereste täuscht, da viele laufende Dinge im alten Jahr noch abgewickelt werden müssen. Eine neue Übertragung nach 2004 ist im Verwaltungshaushalt nicht mehr möglich.
    Von den Haushaltsausgaberesten des Vermögenshaushaltes mit derzeit noch 2,3 Mio. € sind allein rund 1,5 Mio. € gebunden durch Sanierungsvereinbarungen, weitere Ausgaben z.B. für Altlastenbeseitigung im Solpark mit rund 210.000 € sind noch zu leisten. Zum Jahresende 2003 werden die meisten Haushaltsreste durch noch offene Rechnungsstellungen abfließen, so dass keine nennenswerten Haushaltsausgabereste aufgelöst werden können. siehe auch Anlage 2


20. Frage: Wie erklären sich die erheblichen Abweichungen bei der inneren Verrechnung der Mieteinnahmen der einzelnen Schulen?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Innere Verrechnungen haben keine Auswirkungen auf den Haushalt. Die Erklärung wird nachgereicht.


21. Frage: Wie erklären sich die erheblichen Abweichungen der Personalkosten bei der GS Sulzdorf, HS Schenkensee, HS Th. Schweicker, RS Leonhard Kern?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Abweichungen erklären sich wie folgt:
    GS Sulzdorf:
    Nachdem die Reinigerin an der GS Sulzdorf dieses Jahr verstorben ist, wurde die Stelle nicht wiederbesetzt. Die Reinigung erfolgt durch eine Drittfirma.
    HS Schenkensee:
    Hier sind keine gravierenden Abweichungen ersichtlich (HH-Ansatz 2002 101.452 €; Ansatz 2004 104.778); die Erhöhung beruht auf allg. Lohnsteigerungen. Vermutlich ist jedoch die RS Schenkensee gemeint: Hier erhöht sich der Ansatz zw. 2003 und 2004 um ca. 12.000 €. Dies begründet sich darin, dass sich die ursprüngliche Stelleninhaberin in der Elternzeit befindet und evtl. im Sommer 2004 aus der Elternzeit zurückkehrt. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist, ob eine Verlängerung der Elternzeit gewünscht wird, wurden die potentiellen Mehrkosten in den HH eingestellt.
    HS Thomas Schweicker und RS Leonhard Kern:
    Ab dem HH-Jahr 2003 wurden die Personalkosten für die Sekretariatsstellen direkt bei den Unterabschnitten 2132 und 2212 erfasst. Im Haushaltsjahr 2002 wurden diese Personalkosten noch unter 2810 Schulzentrum West (äußere Schulverwaltung) geführt. Es handelt sich somit nur um eine kostenneutrale Umbuchung auf den spezifischen Unterabschnitt.


SPD-Fraktion

1. Seite 468:

Reparatur Brunnen Ackeranlagen 8.000 € an Fremdfirmen. Können diese Arbeiten nicht vom Werkhof ausgeführt werden?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Es handelt sich hier um Betonsanierungsarbeiten, die vom Werkhof nicht durchgeführt werden können. Diese Arbeiten (- z.B. die Abdichtung des Brunnenbodens -) werden von speziellen Fachfirmen ausgeführt.


2. Seite 470:

Hoffläche asphaltieren Heimbacher Hof 3.000 € an Fremdfirmen, 17.868 € an Werkhof

Reicht nicht eine Reparatur des Belags? Bzw. können die Arbeiten komplett vom Werkhof ausgeführt werden?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Hoffläche ist in den vergangenen Jahren immer wieder punktuell repariert worden und hat zwischenzeitlich einen Zustand, der eine Nutzung als Spielfläche nur noch eingeschränkt zulässt. Aus Sicht der Verwaltung ist nunmehr eine vollständige Erneuerung sinnvoll. Die Arbeiten sollen größtenteils vom Werkhof ausgeführt werden. Der Kostenansatz von 3.000,00 Euro ist für begleitende Arbeiten, die nicht vom Werkhof ausgeführt werden können, vorgesehen.


3. Seite 473:

Treppenhaus Blendstatthalle 2.000,00 € an Fremdfirmen

Das Treppenhaus sieht nicht so aus, als ob es gestrichen werden müsste?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Es handelt sich um das Treppenhaus, das zu den Umkleidekabinen bzw. zum Eingang der Sporthalle führt. In diesem Treppenhaus sind seit der Herstellung der Blendstatthalle keinerlei Schönheitsreparaturen durchgeführt worden. Eine Erneuerung des Anstrichs erscheint nach diesem Zeitraum angemessen.


4. Seite 477:

Lange Straße 35/Schmiede (Verkauf)

Wer will das Gebäude zu welchem Preis kaufen?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Es ist beabsichtigt im Zusammenhang mit dem Verkauf des Gebäudes Lange Str. 37 einschließlich weiterer Flächen im Bereich des Sudhauses auch dieses Gebäude an das Unternehmen Würth zu veräußern. Ein entsprechender Verkaufsbeschluss des Gemeinderats liegt vor.


5. Seite 478:

Mauerstraße 13, Im Weiler 5 (Verkauf)

Wer kauft dieses Gebäude zu welchen Preisen? Die Gebäude stehen nicht auf der öffentlichen Verkaufsliste der Stadt!

  1. Stellungnahme der Verwaltung
      Ursprünglich war vorgesehen, dieses Gebäude an die Firma Würth zu veräußern, da es unmittelbar an das Grundstück der Firma Würth angrenzt. Inzwischen hat das Unternehmen Würth seinen Kaufvertrag zurückgezogen. Die Stadt wird dieses Gebäude mit anderen zum Verkauf vorgesehenen Grundstücken und Gebäuden ab 2005 zum Verkauf ausschreiben.


6. Seite 480:

Flugplatz Tower: Laufende Unterhaltung 5.000,0 € an Fremdfirmen

Der Flugplatz wurde samt Tower verkauft! Warum Unterhaltungsmaßnahmen durch die Stadt!

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Zum Zeitpunkt der Haushaltsmittelanmeldung war der Verkauf des Flugplatzes noch nicht beschlossen Hierbei handelt es sich allerdings um einen Pauschalansatz, der im Bereich der laufenden Unterhaltung gegenseitig deckungsfähig ist.


7. Seite 486:

Breiteichstraße 93 (Reiterhof) 25.500,00 € Unterhaltung 2004/2005

Besteht die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung des Reiterhofs? Ist die Stadt zu diesen Maßnahmen verpflichtet?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Bei diesen Kosten handelt es sich nicht um den Reiterhof Breiteichstraße 93, sondern um die Tennisanlage Breiteichstraße 63. Die falsche Angabe im Haushaltsplanentwurf entstand durch einen Übertragungsfehler. Für den Reiterhof sind lediglich 2.500,00 Euro für die laufende Unterhaltung anzusetzen.
    Die Stadt ist als Eigentümer zur Unterhaltung der baulichen Anlagen verpflichtet, d.h. für die Beseitigung von Mängeln an der Mietsache ist die Stadt verantwortlich. Bei den Haushaltsanmeldungen handelt es sich um Kosten für die aus technischer Sicht notwendigen Maßnahmen. Hier stehen auch Mieteinnahmen gegenüber.


8. Seite 494:

Untere Herrengasse 6 20.000,00 € Renovierung wegen Mieterwechsel

Hat der Vormieter die Wohnung ruiniert? Oder werden dem neuen Mieter Schönheitsreparaturen im Voraus erledigt?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Hier handelt es sich um die Wohnung, die seither von der Ostdeutschen Heimatstube benutzt wird. Der Mietvertrag wurde gekündigt. Die Sammlung soll in das HFM integriert werden. Zur Vermietung ist der im Haushalt eingestellte Betrag von 20.000 EURO erforderlich. Ferner ist die vorhandene Gastherme auszutauschen.


9. Seite 497:

Auwiesenstraße 17-23 Entflechtung knapp 42.000,00 €

Was ist der Anlass und was beinhalten die Maßnahmen? 

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Bei diesem Gelände handelt es sich um das frühere Fabrikanwesen der Firma Blechtechnik. Eine Gesamtvermietung des Gebäudes in dieser Form ist nicht möglich. Für die Abrechnung der Betriebskosten, Heizung, Strom, Wasser bei einer Einzelvermietung sind Instandsetzungsarbeiten am Dach sowie Entflechtungsmaßnahmen bei der Ver- und Entsorgung notwendig.


10. Seite 498:

Steinbeisweg 29 Keiper-Recaro Dachsanierung 3.BA 230.000,00 €

11.Sind diese Maßnahmen in diesem Umfang notwendig? Kann sich die Firma mit den gesparten Gewerbesteuern an den Kosten beteiligen?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Die Dachsanierung ist aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Eilentscheidung dieses Jahres verwiesen, in der bereits ein erster Bauabschnitt saniert worden ist. Den Ausgaben für die Unterhaltung stehen jedoch entsprechende Mieteinnahmen gegenüber. Als Vermieter ist die Stadt zunächst selbst für die Beseitigung von Mängeln verantwortlich.


FWV-Fraktion

Sind sämtliche möglichen Szenarien, der im Vermittlungsausschuss befindlichen kommunalen Steuerreform von der Kämmerei bereits durchgespielt?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Hier verweisen wir auf die Antwort zu SV Nr. 271/03 an die SPD-Fraktion vom 25.11.2003. So bald der Stadtverwaltung nähere oder endgültige Erkenntnisse über eventuelle Auswirkungen auf den Stadthaushalt bekannt werden, unterrichten wir selbstverständlich den Gemeinderat.
    Im wesentlichen handelt es sich um vier Komponenten, Änderung der Gewerbesteuer (SPD, Grüne), des Umsatzsteueranteils der Kommunen (SPD, CDU), der Gewerbesteuerumlage (SPD, CDU) sowie der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Dem Volumen nach sind die Vorschläge von Regierung und Opposition vergleichbar. Exakte Auswirkungen sind nicht bekannt. Volumensmäßig wurde 1 Mio. € Mehreinnahmen im Stadthaushalt berücksichtigt.

Kann dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit in einer der nächsten Sitzungen das Handling mit einem von uns schon lange angeregten, und deshalb für gut befundenen Doppelhaushalt, am Beispiel einer vergleichbaren Stadt, muss nicht Stuttgart sein, erläutert werden?

  1. Stellungnahme der Verwaltung: 
    Grundsätzlich ist ein Doppelhaushalt genau so abzuwickeln wie ein Einjahres-Haushalt. Ein Nachtrag oder mehrere Nachträge können jederzeit innerhalb der beiden Jahre vom Gemeinderat beschlossen werden. Die Steuersätze gelten für beide Jahre, können jedoch auch im Laufe des ersten Halbjahres für das erste Jahr und im Laufe des zweiten Halbjahres für das zweite Jahr vom Gemeinderat neu beschlossen werden. Diese Beschlüsse müssen jeweils bis zum 30.06. erfolgt sein, anders als bei einer Änderung des Kreisumlage-Hebesatzes, der auch im zweiten Halbjahr noch geändert werden kann. Die Rechnungslegung erfolgt getrennt nach Jahren, alles wie ganz normal.



FDP-Fraktion

1. Weitere Privatisierungen

Hat die Verwaltung vor, nach der Privatisierung des Städtischen Bestattungsinstitutes noch weitere Privatisierungen vorzunehmen, z.B. Städtischer Werkhof oder Teile davon, Stadtgärtnerei?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Grundsätzlich sollten immer dann Privatisierungen ins Auge gefasst werden, wenn die jeweilige Aufgabe besser in privatwirtschaftlichen Strukturen erbracht werden kann und die Leistungserbringung nicht zwingend durch die Stadt erfolgen muss. Insofern behält sich die Verwaltung vor, dem Gemeinderat zu gegebener Zeit entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Derzeit sind allerdings keine weiteren Privatisierungen geplant.

2. Prüfauftrag

Die Verwaltung möge prüfen, ob der Kulturbetrieb zumindest in Teilen privatisiert werden kann. (z.B. Angliederung an die TMG oder Gründung einer eigenständigen GmbH)

Die Freilichtspiele sollen aber von einer solchen Veränderung ausdrücklich ausgenommen bleiben.

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Zwei größere Einrichtungen, die in starkem Maße von den Zuschüssen der Stadt abhängig sind, sind seit Jahren erfolgreich in Vereinsträgerschaft wie das Hohenloher Freilandmuseum und die Volkshochschule organisiert. Derzeit prüft die Verwaltung, inwieweit Musikschule, Hällisch-Fränkisches Museum und Stadtbibliothek ebenfalls in eine solche Struktur passen könnten. Gegen die Gründung einer GmbH spricht, dass dann ehrenamtliches Engagement kaum zu gewinnen sein wird und dass diese Einrichtungen stark von öffentlichen Zuschüssen abhängig bleiben werden. Eine wirtschaftliche Betriebsführung mit hohem Anteil von Einnahmen wird im Bereich Kultur nicht zu realisieren sein.



Bündnis 90/ Die Grünen und Alternative Liste

11.) Schließung von Kindergärten

Inwieweit könne sinkende Kinderzahlen aufgrund des demographischen Faktors durch einen Ausbau des Betreuungsangebotes aufgefangen werden?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Ein stetiger Rückgang der Kinderzahlen ist bundes- und landesweit zu verzeichnen. In den kommenden Jahren wird sich die demographische Entwicklung auch in der Stadt Schwäbisch Hall bemerkbar machen. Daher ist im Doppelhaushalt ein Abbau von 5 Kindergartengruppen (ca. 120 Plätze) vorgesehen.
    Die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder bieten schon seit Jahren ein attraktives Betreuungsangebot für Familien an, d. h. in allen Gruppen ist eine Betreuung von 6 Stunden am Stück möglich, dazu kommen 4 Einrichtungen die Betreuungszeiten bis zu 8 Stunden einschließlich Mittagessen anbieten und 2 Kinderhäuser mit bis zu 10 Stunden Betreuungszeit.
    Im Kinderhaus Badtorweg werden seit Jahren Kinder unter 3 Jahren ganztägig betreut, ebenfalls besteht bereits ein Betreuungsangebot für zweijährige Kinder in einigen Kindergartengruppen.
    Auch die kirchlichen und freien Träger haben in den letzten Jahren ihr Betreuungskonzept erweitert und bieten bedarfsgerechte Betreuungszeiten an.
    Ein Ausbau der Kleinkindbetreuung wird z. Zt. vom Land mit einer Kostenbeteiligung von 10 % übernommen, d. h. für den Rest der Kosten muss der jeweilige Träger aufkommen. Von daher ist ein Ausbau von Plätzen für die Kleinkindbetreuung nicht möglich und auch aufgrund der Nachfragen nicht zwingend erforderlich.
    Steigende Nachfragen haben wir von Eltern für die Aufnahme von Kindern vor dem 3. Lebensjahr, um wieder vorzeitig in die Berufstätigkeit einsteigen zu können oder z.T. aus sozialen Indikatoren.
    Um eine Auslastung der vorhandenen Kapazitäten zu ermöglichen und somit wirtschaftlich und effektiv zu arbeiten, ist eine Maßnahme des Kindergartenbedarfplans so formuliert, dass zusätzliche Betreuungsplätze für zweijährige Kinder, die in den kommenden Monaten drei Jahre alt werden und somit zum nachrückenden Jahrgang gehören, in den Tageseinrichtungen geschaffen werden sollen. Für dieses Zusatzangebot müssen Rahmenbedingungen formuliert werden, um eine kindgerechte Betreuung zu sichern.
    Dadurch kann das Betreuungsangebot für junge Familien noch attraktiver werden, aber ein Abbau der vorhandenen Überkapazitäten an Kindergartenplätzen ist trotzdem erforderlich.


12.) Finanzmittel Lokale Agenda und Stadtleitbild

Welche Maßnahmen oder Projekte, in welcher Höhe, wurden damit unterstützt?

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    2000: Im Jahr 2000 gab es keine Ausgaben, Rechnungsergebnis lt. HHPl. 2003 0,00 DM
    2001: Hier gab es Ausgaben i.H.v. 80.868,00 DM = 41.347,15 Euro davon erhielt die Firma Imakom aus Aalen 80.293,00 DM = 41.053,00 Euro.
    2002: Hier fielen Ausgaben i.H. v. 30096,13 Euro an Ausgaben:
    Forum Nachhaltigkeit - 2.830,67 Euro
    Workshop Zuk. u. Entw. - 6.226,88 Euro
    Fa. Imakom - 9.340,32 Euro
    Fa. Imakom - 2.436,00 Euro
    Schlussrechn. Fa. Imakom - 8.414,64 Euro
    sonstiges - 847,62 Euro
    2003:
    Es wurden bisher für 2 Rechnungen 3622,68 Euro ausgegeben. Es sind noch Mittel von 10.377,32 Euro (darunter ein Betrag v. 4.000 Euro vom Vorjahr) vorhanden. Aus diesem Betrag soll aber noch die endgültige Broschüre Stadtleitbild, die i. d. nächsten Tagen fertig ist bezahlt werden.


13.) In welchen Bereichen findet bereits Kooperation zwischen Verwaltung und Kreisverwaltung statt. Und auf welche Bereiche kann diese Kooperation ausgedehnt werden, um Einsparmöglichkeiten und Synergien zu erschließen.

  1. Stellungnahme der Verwaltung:
    Im Herbst diesen Jahres fand zwischen dem Leiter des Hauptamtes im LRA und dem Fachbereichsleiter Hauptverwaltung der Stadt Schw. Hall ein Gespräch über mögliche Kooperationen statt. Kurz- bis mittelfristig wurde hier die Möglichkeit gesehen in folgenden Bereichen zu kooperieren:
    - Hausdruckerei
    - Botendienste
    - Registratur
    - Beschaffung
    Voraussichtlich werden wir zu Beginn des Jahres 2004 eine kleine Projektgruppe einrichten, die die Umsetzbarkeit und mögliche Synergien, aber auch weitere Kooperationsmöglichkeiten prüfen soll.
    Ebenso hat der Fachbereich Kultur als Kooperation die gemeinsame Leitung und den gemeinsamen Betrieb des Kreis- und Stadtarchivs in den Räumlichkeiten des Stadtarchivs vorgeschlagen. Für beide Seiten würde dies Einsparungspotentiale bedeuten. Der Kreis hat bisher einem solchen Vorschlag nicht entsprochen.


IV. Zuschussanträge von Dritten


1. Evangelisches Dekanat Schwäbisch Hall

Zuschuss für die Konservierung und Restaurierung der Ausstattung der Katharinenkirche in Schwäbisch Hall

  1. Anlage 3
  2. Zuschuss in Höhe von 34.100 € in 2004
  3. Stellungnahme der Verwaltung:
    Ein Anspruch der Kirche an die Stadt besteht in diesem Fall nicht. Es existiert keine Vereinbarung, wonach sich die Stadt an Kosten in der Kirche zu beteiligen hat. Die bestehende Vereinbarung über die Beteiligung der Stadt an den Kosten der Instandhaltung von Kirchturm, Uhr und Glocken, die seit 01.01.1979 gilt, schließt keine Gegenstände im Inneren der Kirche ein.
    Zwar liegt die Katharinenkirche im Sanierungsgebiet „Katharinenvorstadt“, jedoch sind die Einrichtungsgegenstände in Kirchen nicht zuschussfähig.
    Eine Beteiligung der Stadt, wie von der Kirche gewünscht, kann sich nur auf freiwilliger Ebene bewegen. Haushaltsmittel sind nicht bereitgestellt.


2. VDK – Mietzuschuss Hohe Gasse

  1. Anlage 4
  2. Zuschuss in Höhe von 2.400 € in 2004 und 2005
  3. Stellungnahme der Verwaltung:
    Der VDK hat in der Hohen Gasse Räume angemietet, die sich nicht im Eigentum der Stadt oder ihrer Töchter befinden. Für 2002 und 2003 wurde ein Zuschuss in Höhe von 2.124 € als Freiwilligkeitsleistung zu den Mietaufwendungen ausgezahlt.
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