§ 159/2 - Verschiedenes: Ergänzung der Geschäftsordnung des Gemeinderats; hier: Behandlung von Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung aus den städtischen GmbHs, - Antrag der SPD-Fraktion vom 20.11.03 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat vor einiger Zeit einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass bei Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die in den städtischen GmbHs anstehen, ¼ aller Mitglieder des Gemeinderats verlangen kann, dass die Angelegenheit im Gremium diskutiert wird.

Dieses Prinzip sollte auch Eingang in die Geschäftsordnung des Gemeinderats finden, weshalb beantragt wird, § 15 wie folgt zu ergänzen:

(4)Auf Antrag eines Viertels aller Mitglieder des Gemeinderats ist ein bestimmter Verhandlungsgegenstand

  1. der zum Aufgabengebiet des Gemeinderats gehören muss,
  2. der zum Aufgabengebiet einer städtischen GmbH gehört und nach Meinung der Antragsteller von grundsätzlicher Bedeutung ist,

auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung zu setzen.


Oberbürgermeister Pelgrim teilt dazu mit, dass dieser Antrag im Januar 2004 im VFA und im Gemeinderat behandelt werden soll.

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