§ 152 - Gründung der Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH (HGE) (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR vom 23.07.2003

Die fertig erschlossenen Baugrundstücke der Stadt sollen noch im Laufe des Jahres 2003 an die HGE verkauft werden. Der Erlös für diese Grundstücke ist als Deckungsbeitrag im städt. Haushalt 2003 eingeplant.

Der Verkaufspreis betrug am 07.07.2003 10.866.483 €. Um Grunderwerbssteuer zu sparen, wurde beschlossen, dass die bis zum Dezember eingehenden Bauplatzanträge noch von der Stadt abgewickelt werden, so dass sich der Preis zum Stichtag des endgültigen Verkaufs an die HGE noch ändert.

Bis zum 27.10.2003 hat die Stadt weitere Bauplätze verkauft. Der Wert der nicht verkauften Parzellen beträgt 9.954.114 €.

Berechnung des Kaufpreises im Zusammenhang mit der Sachgründung

a) Verkaufspreis 9.954.114,-- €
50% Preisnachlass 4.977.057,-- €
+ Zuschlag für Sachgründung 450.000,-- €
5.427.057,-- €
b) Verkaufspreis 9.954.114,-- €
45% Preisnachlass
incl. der Sacheinlage

5.474.762,70 €
4.479.351,30 €

Die HGE muss den Erwerb der Bauplätze durch eine Kreditaufnahme finanzieren. Hierfür ist eine Bürgschaft der Stadt als Sicherheit notwendig.

Zur Sicherung der Zwischenfinanzierung und der Verkaufskosten hat der Gemeinderat beschlossen, den derzeitigen Kaufpreis um 50 % zu reduzieren. Dieser Betrag ist als Kaufpreis zur Zahlung an die Stadt fällig. Grundstücke im Wert eines weiteren Teilbetrags von 500.000,-- € sollen der Gesellschaft als zusätzliche Sacheinlage zur Verfügung gestellt werden.


Lt. Stadtrat Denz sollte die Verwaltung beim Verkauf von Baugrundstücken kunden- und bürgerfreundlicher sein und privaten Interessenten auch einmal etwas entgegenkommen, denn schließlich sei der Kunde „König“.

Nach kurzer Aussprache teilt Oberbürgermeister Pelgrim auf entsprechende Frage von Stadtrat Kaiser mit, dass sich der Überschuss durch weitere Grundstücksverkäufe um 37.000 € erhöhe.

Beschluss:

  1. 1.Der mit Beschluss vom 23.07.2003 festgelegte Kaufpreis für die erschlossenen Baugrundstücke der Stadt wird um 5% (497.705- €) erhöht.
  2. Die HGE wird aus zeitlichen Gründen (Eintrag in das Handelsregister) zunächst mit einem Barkapital von 50.000 € gegründet. Anschließend erfolgt eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen um 450.000 € auf 500.000 €.
  3. Vom erhöhten Kaufpreis werden Grundstücke im Wert von 450.000,-- € der HGE als Sacheinlage zur Verfügung gestellt; der Restbetrag ist zur Auszahlung an die Stadt fällig.
  4. Für die Finanzierung des Kaufes der Bauplätze durch die HGE übernimmt die Stadt Schwäbisch Hall eine Bürgschaft in Höhe des Gesamtkaufpreises zuzüglich Nebenkosten (Erschließung, Abwasser usw.) sowie Grunderwerbsteuer und Notargebühren. Soweit sich durch Zwischenverkäufe der Barzahlungsbetrag einschließlich Nebenkosten an die Stadt durch die HGE verringert, ermäßigt sich die Bürgschaftssumme entsprechend.
(30 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
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