§ 144 - Aufstellung des Bebauungsplans „Solpark - 2. Änderung Lilo-Hermann-Weg“;- Behandlung der Anregungen/ Bedenken und Satzungsbeschluss - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat den o. g. Bebauungsplan am 23.07.2003 endgültig im Entwurf aufgestellt. Er wurde vom 06.10. bis 06.11.2003 öffentlich ausgelegt, die Träger öffentlicher Belange sind im erforderlichen Umfang beteiligt worden.

Während der Auslegung sind weder von den Trägern öffentlicher Belange noch von dritten Anregungen eingegangen, die im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen wären.

Beschluss:

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der genannte Bebauungsplan Nr. 0313-01/08 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Stadtplanungsamts im Maßstab 1:500 vom 01.07.2003 mit Legende, Textteil und Begründung.

Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 01.07.2003. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr.0313-01/08.

(einstimmig - 18 -)

Meine Werkzeuge