§ 140 - Vereinbarung mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH über die Sanierung des Dreimühlenwehrs (öffentlich)

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Sachvortrag:

Seit der Zuschüttung des Mühlkanals hat die Stadt das Dreimühlenwehr zu unterhalten. Lediglich für die Wehrkrone und die im Zusammenhang mit dem Laufwasserkraftwerk errichteten Anlagen obliegt dies seit 1988 den Stadtwerken.

Das Wehr mit einer Gesamtlänge von 94,75 m kann in einen alten, relativ gut erhaltenen Teil mit 45,20 m und einen in den fünfziger Jahren sanierten „neuen“ Teil mit 49,55 m unterteilt werden, der sich in einem relativ schlechten Zustand befindet. Die Stadtwerke müssen entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis die Wehrkrone so herrichten, dass das Wehr gleichmäßig vom Wasser überströmt wird. Dazu sind konstruktionsbedingt auch Änderungen am alten Teil notwendig. Außerdem soll eine grundlegende Sanierung erfolgen, weil durch verbesserte Strömungsverhältnisse eine höhere Stromgewinnung möglich wird.

Da die Stadtwerke wegen der Stromgewinnung großes Interesse an der Sanierung haben, soll ein Vertrag abgeschlossen werden, wonach die Arbeiten von der GmbH durchgeführt werden. Die Stadtwerke tragen neben den Kosten der Wehrkrone, der oberwasserseitigen Maßnahmen und der Floßgasse (für Revisionszwecke notwendig) die einmaligen Kosten wie Baustelleneinrichtung, Wasserhaltung usw. Von den Aufwendungen für den Wehrrücken und die Sohlensicherung übernehmen sie den auf den alten, die Stadt den auf den „neuen“ Abschnitt entfallenden Teil, jeweils im Verhältnis der Länge.

Gemäß der Ausschreibung entfällt nach der o. g. Regelung auf die Stadt ein Betrag von 80.000 €. Diese Kosten müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.

Beschluss:

Die Stadt schließt mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH einen Vertrag über die Sanierung des Dreimühlenwehrs ab. Sie leistet für ihren Abschnitt eine Kostenbeteiligung von 80.000 €, die überplanmäßig bewilligt wird.

(einstimmig - 31 -)

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