§ 130/9 - Verschiedenes: Verkehrsberuhigter Bereich Marktstraße/Hafenmarkt/Haalstraße (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR 25.06.03, § 72

In der oben genannten Sitzung hatte der Gemeinderat beschlossen, dass für den Bereich Marktstraße ab der Neuen Straße und im weiteren Verlauf für den Hafenmarkt ein „Verkehrberuhigter Bereich“ ausgewiesen werden soll, der sich bis zur Einmündung Steinerner Steg/ Haalstraße erstreckt.

Bürgermeister Stadel berichtet, das die Polizei dieser Ausweisung für die Haalstraße nicht zustimmen konnte, da dort beidseitig Gehwege vorhanden seien und somit aus verkehrrechtlichen Gründen keine entsprechende Ausweisung angeordnet werden dürfe. Für den Hafenmarkt wird dem verkehrsberuhigten Bereich allerdings wie geplant zugestimmt. Die Zone erstreckt sich nun bis zum Ende dieser Straße. Hier ist ohnehin ein Materialwechsel im Fahrbahnbelag vorhanden, so dass der Abschluss dieser Zone gut erkennbar ist.

Im weiteren Verlauf der Haalstraße wird als Übergang von dem neuen Bereich in die bestehende 30 km/h-Zone der Salinenstraße eine 20 km/h-Zone eingerichtet.

Dies kann nach StVO in zentralen städtischen Quartieren mit hohem Fußgängeraufkommen erfolgen. Die erforderlichen Vorrausetzungen sind hier mit Sicherheit vorhanden. Die Gehwege in der Haalstraße sind vergleichsweise schmal und es ist ein hohes Querungsaufkommen - nicht zuletzt durch die neuen gastronomischen Einrichtungen - zu verzeichnen. Das gleiche gilt für den Bereich des Haalplatzes.

Durch diese Maßnahme wird die Sicherheit für die Fußgänger deutlich verbessert und somit auch die Aufenthaltsqualität erhöht.

Ein unmittelbares Einmünden des verkehrsberuhigten Bereiches Hafenmarkt in die 30 km/h-Zone wäre angesichts der Rahmenbedingungen nicht angemessen.

Beschluss:

Die o. g. Ausführungen werden einstimmig - 33 - zustimmend zur Kenntnis genommen.

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