§ 130/5 - Verschiedenes: Neuordnung der Forstämter im Landkreis Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim gibt sein Schreiben vom 18.08.2003 an das Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum Baden-Württemberg bekannt, wonach es aus Sicht der Stadt Schwäbisch Hall sinnvoll sei, die im Landkreis bestehenden Forstämter bei einer Neuordnung in die Verwaltungsstruktur der Stadt einzugliedern. Die Stadt Schwäbisch Hall und die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ seien der größte Körperschaftswaldbesitzer im Landkreis und verfügten über eine jahrzehntelange forstwirtschaftliche Erfahrung. Mit der Eingliederung der Forstämter in die Verwaltungsstruktur der Stadt durch Bildung einer Unteren Forstbehörde würden sich in Verbindung mit den bereits bestehenden Fachämtern und dem Werkhof entsprechende Einsparungsmöglichkeiten ergeben.

Dabei bestehe nach wie vor die Möglichkeit, in die neue Verwaltungsstruktur der Forstämter auch weitere Körperschafts- bzw. Privatwaldbesitzer durch attraktive Dienstleistungsangebote mit einzubinden.

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