§ 130/2 - Verschiedenes: Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 km/h für die Umgehungsstraße (K 2573) von Breitenstein (öffentlich)

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Sachvortrag:

Bürgermeister Stadel erinnert daran, dass das Regierungspräsidium Stuttgart dem Antrag der Stadt auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h im Bereich der Umfahrung von Breitenstein aus Lärmschutzgründen nicht zugestimmt hatte.

Die Verwaltung hat sich dies bezüglich aber weiterhin um eine Lösung bemüht.

Inzwischen wurde vom städtischen Ordnungsamt als zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h angeordnet.

In diesem Fall liegt die Zuständigkeit nach der StVO bei der Stadt.

Den Belangen der Bürgerschaft konnte somit doch noch entsprochen werden.

Beschluss:

Die oben genannten Ausführungen werden einstimmig - 33 - zustimmend zur Kenntnis genommen.

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