12122/meetingminutes/12130/paragraph

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Die Modernisierungsmaßnahme wird von der GWG gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Jürgen Mahl betreut.
 
Die Modernisierungsmaßnahme wird von der GWG gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Jürgen Mahl betreut.
  
Es werden vor allem Wohnqualitätsverbesserungen und Energiesparmaßnahmen durchgeführt. Das Treppenhaus und die Heizanlage werden erneuert. Im Erdgeschoss sollen Gemeinschaftsräume entstehen und die Wohnungen im OG und im DG grundlegend modernisiert werden. Außerdem sind Dachstuhl und -deckung zu renovieren. In diesem Zusammenhang sollen ferner Isolierungsmaßnahmen und Außenputzarbeiten durchgeführt werden.  
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Es werden vor allem Wohnqualitätsverbesserungen und Energiesparmaßnahmen durchgeführt. Das Treppenhaus und die Heizanlage werden erneuert. Im Erdgeschoss sollen Gemeinschaftsräume entstehen und die Wohnungen im OG und im DG grundlegend modernisiert werden. Außerdem sind Dachstuhl und -deckung zu renovieren. In diesem Zusammenhang sollen ferner Isolierungsmaßnahmen und Außenputzarbeiten durchgeführt werden.
  
 
Da die Hospital-Stiftung die Sanierung nicht allein finanzieren kann, bittet Sie die Stadt um einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Modernisierung nach den Bestimmungen der Städtebauförderungsrichtlinien. Dies ist nach den Vorschriften möglich. Es ist eine Vereinbarung abzuschließen, in der auch der Erstattungsbetrag ermittelt wird.
 
Da die Hospital-Stiftung die Sanierung nicht allein finanzieren kann, bittet Sie die Stadt um einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Modernisierung nach den Bestimmungen der Städtebauförderungsrichtlinien. Dies ist nach den Vorschriften möglich. Es ist eine Vereinbarung abzuschließen, in der auch der Erstattungsbetrag ermittelt wird.
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Er zählt zu den Sanierungsaufwendungen der Gemeinde, d. h., dass der förderfähige Betrag im Rahmen des Sanierungs- und Entwicklungsprogramms zu 156.667 € vom Bund und zu 125.333 € vom Land gefördert wird. Die Stadt muss somit einen Eigenanteil von 188.000 € tragen. Da seither noch keine größeren Maßnahmen im Sanierungsgebiet durchgeführt wurden, stehen ausreichend Fördermittel zur Verfügung.
 
Er zählt zu den Sanierungsaufwendungen der Gemeinde, d. h., dass der förderfähige Betrag im Rahmen des Sanierungs- und Entwicklungsprogramms zu 156.667 € vom Bund und zu 125.333 € vom Land gefördert wird. Die Stadt muss somit einen Eigenanteil von 188.000 € tragen. Da seither noch keine größeren Maßnahmen im Sanierungsgebiet durchgeführt wurden, stehen ausreichend Fördermittel zur Verfügung.
  
Die Verwaltung begrüßt dieses Vorhaben, weil dadurch eine wesentliche Verbesserung der Wohnqualität und des Wohnumfelds erreicht und das Sanierungsgebiet Nördliche Kernstadt Froschgraben aufgewertet wird.  
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Die Verwaltung begrüßt dieses Vorhaben, weil dadurch eine wesentliche Verbesserung der Wohnqualität und des Wohnumfelds erreicht und das Sanierungsgebiet Nördliche Kernstadt Froschgraben aufgewertet wird.
  
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# Die Verwaltung wird beauftragt, eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Hospital abzuschließen.
  
<li>Die Verwaltung wird beauftragt, eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Hospital abzuschließen.</ol>(32 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 12:47 Uhr

Sachvortrag:

Die Stiftung hat das im Sanierungsgebiet Nördliche Kernstadt Froschgraben liegende Gebäude erworben. Sie will es instandsetzen und modernisieren. Dies ist dringend notwendig, da das unter Denkmalschutz stehende Haus heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht wird, von der Grundsubstanz her aber noch als gut zu bezeichnen ist.

Die Modernisierungsmaßnahme wird von der GWG gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Jürgen Mahl betreut.

Es werden vor allem Wohnqualitätsverbesserungen und Energiesparmaßnahmen durchgeführt. Das Treppenhaus und die Heizanlage werden erneuert. Im Erdgeschoss sollen Gemeinschaftsräume entstehen und die Wohnungen im OG und im DG grundlegend modernisiert werden. Außerdem sind Dachstuhl und -deckung zu renovieren. In diesem Zusammenhang sollen ferner Isolierungsmaßnahmen und Außenputzarbeiten durchgeführt werden.

Da die Hospital-Stiftung die Sanierung nicht allein finanzieren kann, bittet Sie die Stadt um einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Modernisierung nach den Bestimmungen der Städtebauförderungsrichtlinien. Dies ist nach den Vorschriften möglich. Es ist eine Vereinbarung abzuschließen, in der auch der Erstattungsbetrag ermittelt wird.

Nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift beträgt der Kostenerstattungsbetrag für den Wohnanteil max. 40 %, für den gewerblichen Teil 25 % der um 10 % und den denkmalbedingten Mehraufwand verminderten, berücksichtigungsfähigen Kosten.

Außerdem kann der Erstattungsbetrag um 10 % der berücksichtigungsfähigen Kosten erhöht werden, wenn es sich, wie im vorliegenden Fall, um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.

Nach einer Schätzung des Architekturbüros Kraft entstehen durch die Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Gelbinger Gasse 33 Kosten in Höhe 1.496.400 €. Hiervon sind 1.301.520 € förderfähig.

Der Erstattungsbetrag macht somit abgerundet 470.000 € aus.

Er zählt zu den Sanierungsaufwendungen der Gemeinde, d. h., dass der förderfähige Betrag im Rahmen des Sanierungs- und Entwicklungsprogramms zu 156.667 € vom Bund und zu 125.333 € vom Land gefördert wird. Die Stadt muss somit einen Eigenanteil von 188.000 € tragen. Da seither noch keine größeren Maßnahmen im Sanierungsgebiet durchgeführt wurden, stehen ausreichend Fördermittel zur Verfügung.

Die Verwaltung begrüßt dieses Vorhaben, weil dadurch eine wesentliche Verbesserung der Wohnqualität und des Wohnumfelds erreicht und das Sanierungsgebiet Nördliche Kernstadt Froschgraben aufgewertet wird.


Beschluss:

  1. Der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ wird ein städt. Zuschuss zur Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Gelbinger Gasse 33 bis zur Höhe von 470.000 € gewährt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Hospital abzuschließen.

(32 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)


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