§ 127 - Baumschutzverordnung der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Wirkung vom 10.10.1979 hat die Stadt die Baumschutzverordnung, die ursprünglich vom Landkreis aufgestellt worden ist und zunächst auch von ihm betreut wurde, übernommen. Die Verordnung hat den Inhalt, dass innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile alle Bäume mit mindestens 25 cm Stammdurchmesser/ 80 cm Stammumfang unter Schutz gestellt sind.

Die Verwaltung hat diese Baumschutzverordnung in den letzten Jahren mit viel Erfolg praktiziert. So konnten im Konsens mit den Eigentümern eine ganze Reihe stadtbildprägender Gehölze erhalten werden. Mit dieser Vorschrift ist jedoch ein nicht unerheblicher personeller Aufwand verbunden. Die Beratung der Eigentümer bzw. Antragsteller ist häufig zeitintensiv und bindet die Arbeitskapazität eines Ingenieurs für Landespflege zu etwa 30 %. Eine Erstattung dieser Kosten über eine Gebührenregelung ist nach Ansicht der Verwaltung nicht möglich. Die liegt im wesentlichen daran, dass der Zeitaufwand für die individuellen Beratungen unterschiedlich hoch ist und kaum dem jeweiligen Antragsteller in Rechnung gestellt werden kann.

Das reale Ersparnispotential wird auf etwa 12.000 € im Jahr geschätzt.

Stadtrat Unser spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus.

Stadtrat Comtesse ist gegen die Aufhebung der Baumschutzverordnung und plädiert weiterhin für Beratungen durch die Verwaltung.

Stadtrat Baumann schlägt vor, evtl. den bisherigen Mindeststammdurchmesser oder -umfang der Bäume, für die die Verordnung gilt, etwas zu erhöhen, und dadurch den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Nach weiterer kurzer Aussprache mahnt Oberbürgermeister Pelgrim dazu, den Bürgern auch etwas mehr Verantwortungsbewusstsein und Sensibilität im Umgang mit der Natur zuzutrauen.

Stadträtin Rabe spricht sich für den Verwaltungsantrag aus, da es lediglich ein Versuch für zwei bis drei Jahre sein soll.

Beschluss:

Die Baumschutzverordnung für das Stadtgebiet von Schwäbisch Hall wird bis auf weiteres ausgesetzt. Spätestens im Jahr 2006 soll eine Zwischenbilanz gezogen werden, um zu einer erneuten Beratung über dieses Thema zu gelangen.

(23 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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