§ 124 - Beteiligung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH an der TRIANEL European Energy Trading GmbH, Aachen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat am 16.06.03 grundsätzlich der Beteiligung an der TRIANEL in Höhe von 200.000 - 300.000 € mit einem bilanziellen Aufgeld von 30 % zugestimmt. Es ist jetzt eine Minimalbeteiligung von 52.800 € vorgesehen, die zu einem Aufgeld von 30 % = 15.840 €, zusammen also 68.640 €, erworben werden kann. Näheres ist aus der Aufsichtsratsvorlage Top II/35 und dem Gesellschaftsvertrag ersichtlich. Einen positiven Beschluss hat der Aufsichtsrat am 08.10.03 gefasst.

Die Verwaltung befürwortet den beabsichtigten Erwerb der GmbH im Prinzip ausdrücklich, weil sie davon ausgeht, dass dies auch unmittelbare Vorteile für die Haller Bevölkerung mit sich bringt. Die TRIANEL betätigt sich im Gashandelsgeschäft, so dass sie die Aussicht hat, für ihre Gesellschafter kostengünstig Gas aus Holland zu beziehen. Dies wird sich positiv auf den hiesigen Gaspreis auswirken.

Problematisch kann allerdings Ziff. 1.1 Buchstabe b) und c) sowie Ziff. 1.2 des Gesellschaftsvertrags werden. Hier geht es vor allem um die Erbringung „auf Energiederivate bezogener Finanzdienstleistungen i.S.d. KWG“. Es muss noch geprüft werden, ob die Gesellschaft dadurch nicht zu einem Bankunternehmen wird, welches die Stadt nach § 102 (4) GemO nicht betreiben darf. Damit wäre die primäre Voraussetzung für die Zulässigkeit wirtschaftlicher Unternehmen, dass nämlich „der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt“ nicht gegeben.

Beschluss:

Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH stimmt einer Beteiligung an der „TRIANEL European Energy Trading GmbH“ mit einem Anteil am Stammkapital von 52.800 € bei einem Aufgeld von 15.840 € zu.

Voraussetzung ist aber, dass die TIANEL nicht als Bankunternehmen anzusehen ist.

(einstimmig - 35 -)

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