12122/meetingminutes/12124/paragraph

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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 13:46 Uhr

Sachvortrag:

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat dem Kauf der „ESA Energiedienstleistungsgesellschaft St. Augustin mbH“ am 23.07.03 grundsätzlich zugestimmt. Mit dem Erwerb der GmbH sind die Versorgung eines Teils des Stadtgebiets von St. Augustin bei Bonn mit Strom und Fernwärme und die Übernahme eines Blockheizkraftwerks verbunden. Näheres ist aus der Aufsichtsratsvorlage TOP II/43, dem seitherigen und dem neu zu fassenden Gesellschaftsvertrag ersichtlich.

Der neue Vertrag muss aber in zwei Punkten ergänzt werden:

  1. In § 8 (Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung) ist anzufügen: „12. Die Auflösung der Gesellschaft“.
  2. In § 10 Ziff. 4 wird nach den Worten „in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs“ eingefügt „für große Kapitalgesellschaften“. Dies ist in § 103 (1) 5. b) GemO zwingend vorgeschrieben.

Voraussetzung für den Kauf der GmbH ist allerdings, dass das Gespräch zwischen Vertretern der Stadtwerke Schwäbisch Hall und der Stadtverwaltung St. Augustin Ende September 2003 zu dem gewünschten Ergebnis führt.

Die Verwaltung befürwortet den beabsichtigten Erwerb ausdrücklich, weil sie davon ausgeht, dass dieser auch Vorteile für die Haller Bevölkerung mit sich bringt.

Beschluss:

Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH stimmt

  1. dem Erwerb der ESA Energiedienstleistungsgesellschaft St. Augustin mbH und
  2. der anschließenden Neufassung des Gesellschaftsvertrags in der Fassung des vorliegenden Entwurfs, wobei die beiden im Sachvortrag genannten Ergänzungen vorzunehmen sind, zu.
(einstimmig - 35 -)
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