§ 89/2 - Friedhofswesen; hier: Änderung der Friedhofssatzung zum 01.09.2003 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Verwaltung hatte am 16.06.2003 die Sitzungsvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung im VFA vorgestellt. In der Zwischenzeit sind auch die Friedhofsgärtner über die geplanten Satzungsänderungen informiert worden. Nach ihrer Meinung ist die Stadt mit den Vorschlägen zur besseren Auslastung der Friedhöfe auf dem richtigen Weg.

In den vergangenen Jahren verstärkte sich der Trend zur Urnenbestattung. Dadurch tritt ein immer größer werdender Einnahmeausfall im Bereich der Friedhöfe auf. Um diesen Trend zu bremsen, schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor:

  1. a) leichte Senkung der Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren von Erdbestattungen in Reihen und Wahlgräbern b) Senkung der Nutzungsdauer von Wahlgräbern von 40 auf 30 Jahre c) Abschaffung des 100 %igen Auswärtigenzuschlags d) Einrichtung von Grabfeldern für Rasenreihen- und Rasenwahlgräber e) Einrichtung von Grabfeldern zur Bestattung von Muslimen in Reihen- oder Wahlgräbern
  2. Einrichtung eines Gemeinschaftsgrabgeldes zur anonymen Urnenbestattung von Urnen aus dem Flamarium
  3. Erhöhung der Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren für alle Urnenbestattungen, wodurch die Mehrfachbeisetzung in Reihen-, Wahl- und Urnenreihengräbern reduziert würde.

Die Senkung der Gebühren für Reihen- und Wahlgräber wird durch die Erhöhung bei den Urnengräbern ausgeglichen. Eine Verbesserung des Rechnungsergebnisses ist dadurch zu erwarten, dass die zusätzlichen Angebote auch genutzt werden und die Mehrfachbeisetzung in Reihen-, Wahl-, Urnenreihen- und Urnenwahlgräbern reduziert wird.

Anlage: Friedhofssatzung

Anlage: Vänderungstabelle geltende Satzung/ Satzung ab 01.09.03


Beschluss:

Der Änderung der Friedhofssatzung ab 01.09.2003 und den damit zusammenhängenden Maßnahmen wird einstimmig - 32 - zugestimmt.

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