§ 88 - Einsetzung und Verpflichtung von Herrn Dr. Thomas Pfisterer als neues Mitglied des Gemeinderats (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim begrüßt Herrn Dr. Pfisterer und liest ihm dann das Gelöbnis vor, das dieser anschließend unterschreibt.

Damit sei er als Stadtrat verpflichtet und eingesetzt.

Er überreicht ihm mit den besten Wünschen für die künftige Arbeit und der Hoffnung auf eine gedeihliche Zusammenarbeit eine Textfassung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, den Sammelband mit dem Ortsrecht der Stadt Schwäbisch Hall und ein Büchlein aus dem Haller Eppinger-Verlag mit dem Titel „Rat für Räte - Wege zum erfolgreichen Mandat“.

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