§ 109/3 - Verschiedenes: Abwasserbeseitigung im Teilort Veinau (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 14.07.03, § 82

Bürgermeister Stadel weist auf ein Schreiben des Landratsamts Schwäbisch Hall vom 10.07.2003 hin, wonach der Antrag der Stadt auf Verlängerung der Einleitungserlaubnis für den Ortsteil Veinau bis 2006 vorübergehend nicht weiter bearbeitet wird, da trotz des Ablehnungsbescheides des RP Stuttgart noch berechtigte Hoffnung auf eine Förderung des o. g. Anschlusses im Jahr 2003 bestehe.

Die Ableitung häuslichen Abwassers in Veinau unter den Auflagen und Bedingungen der inzwischen erloschenen Einleitungserlaubnis des Landratsamtes vom 13.07.2000 werde bis auf weiteres vorübergehend formlos geduldet.

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