§ 92 - Jahresabschluss der Stadtwerke und der Hallkom Telekommunikation Schwäbisch Hall GmbH zum 31.12.2002 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG, Stuttgart, hat die Jahresabschlüsse der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und der Hallkom Telekommunikation geprüft. Sie bestätigt, dass die Buchführung und die Abschlüsse den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaften vermitteln und der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Der Abschlussprüfer hat deshalb den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Am 24.06.2003 stellte der Aufsichtsrat die Jahresabschlüsse fest und empfahl der Gesellschafterversammlung, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Dem Gemeinderat obliegt nach der städtischen Hauptsatzung die Zustimmung hierzu.


Es findet eine kurze befürwortende und lobende Aussprache statt, in der die Vertreter der Fraktionen und Gruppen den Mitarbeitern/innen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Stadtwerke ihren Dank für die im Jahr 2002 geleistete Arbeit aussprechen.

Beschluss:

  1. Es wird zugestimmt, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH folgende Beschlüsse fasst:
    1. Vom Bericht des Aufsichtsrates vom 24.06.2003 wird Kenntnis genommen.
    2. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG geprüfte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht der Stadtwerke und der Hallkom Telekommunikation zum 31.12.2002, für die von der Wibera die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt wurden, werden festgestellt.
    3. Der Jahresgewinn der Stadtwerke in Höhe von 3.761.436,45 €, in dem der Jahresverlust der Hallkom Telekommunikation mit 18.868,26 € bereits berücksichtigt ist, wird mit dem vorgetragenen Bilanzgewinn von 1.614.374,73 € unter Berücksichtigung der in 2002 vorgenommenen Gewinnausschüttung von 1.610.568,20 € verrechnet. Somit beläuft sich der Bilanzgewinn per 31.12.2002 auf 3.765.242,98 €, der zunächst auf neue Rechnung vorgetragen wird.
    4. Der Gesellschafter beschließt eine Ausschüttung in Höhe von 1.000.000 €. Danach verbleibt ein Bilanzgewinn von 2.765.242,98 €.
    5. Aufsichtsrat und Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und der Hallkom Telekommunikation werden für das Jahr 2002 entlastet.
  2. Der Mehreinnahme in Höhe der Gewinnausschüttung von 1 Mio. € und den Mehrausgaben für die daraus zu zahlenden Steuern von voraussichtlich 211.000 € wird zugestimmt.
(31 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
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