§ 95 - Kreisstraße 2576; hier: Ausbau zwischen B 14 und B 19 - Einbringung der überarbeiteten Planungsunterlagen - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach Auswertung der letzen Anhörungsrunde zum Ausbau der K 2576 hat die Straßenbauverwaltung die Planunterlagen nochmals überarbeitet bzw. präzisiert. Der Gemeinderat hat seinerzeit (GR 26.06.02, § 106) folgende Änderungswünsche geäußert:

b) Im Bereich der Umfahrung von Wackershofen sind im weiteren Verfahren vom Träger der Planung weitergehende Verbesserungen hinsichtlich des Schallschutzes und der ÖPNV-Anbindung zu prüfen und darzulegen.

c) Im Zuge der Umfahrung des Freizeitgeländes Teurershof sind vom Träger der Planung Verbesserungen vorzunehmen, welche die Anforderungen der östlich an die Trasse angrenzenden Nutzungen angemessen berücksichtigen.

Die Mitglieder des Gemeinderats erhalten Planunterlagen für die Bereiche, die Gegenstand der Beschlusslage waren. Darüber hinaus bekommt jede Fraktion 1 bzw. 2 Exemplare des Erläuterungsberichtes, der Bauwerkskizzen, der schalltechnischen Berechnungen sowie der Schadstoffgutachten.

Die Diskussion ist im Bau- und Planungsausschuss nach der Sommerpause am 22.09.2003 und im Gemeinderat am 01.10.2003 vorgesehen.

Bezugnehmend auf die Beschlusslage des Gemeinderates vom 26.06.2002 ist von der Verwaltung folgendes auszuführen:

1) Trassierung im Bereich der Ortseinfahrt Wackershofen

Sie blieb trotz des Änderungswunsches, der von der Bevölkerung und vom Gemeinderat geäußert wurde, unverändert. Eine Verlängerung der Bahndurchführung ist nach Aussage der Straßenbauverwaltung mit unvertretbar hohen Kosten verbunden, sodass die ursprünglich geplante Trasse beibehalten werden muss. Ein Lärmschutzwall ist nach wie vor Gegenstand der Planung.

Zur Verbesserung des Schallschutzes wird nördlich der Kreisstraße ein Wall aufgeschüttet. Dieser bewirkt nach den schalltechnischen Untersuchungen eine Reduzierung des Lärmpegels um bis zu 8,5 db (A). Die zulässigen Grenzwerte an den Gebäuden Wackershofen Nr. 25 und 26 werden um mindestens ca. 9,5 db (A) unterschritten. Die Beurteilungspegel liegen bei maximal 54,5 db (A) tags und 44,5 db (A) nachts. Diese Werte liegen deutlich unter den zulässigen Werten. Der zulässige Lärmpegel wird für die Ortslage mit 65 db (A) tags und 55 db (A) nachts angegeben.

Die ÖPNV-Anbindung für Wackershofen erfolgt über eine neu zu bauende Bushaltestelle, die am südlichen Anschluss der Ortschaft an die K 2576 im Bereich der ehemaligen Kreisstraße vorgesehen ist. Für Busnutzer ist mit dieser Lösung ein Mehrweg von etwa 220 m verbunden.


2) Trasse im Bereich des Reiterhofs

Hier hat die Straßenbauverwaltung die Trasse um etwa 30 m in Richtung Westen verschoben, sodass die Außenanlagen des Reiterhofes weitgehend erhalten bleiben. Diese Trassierung ist zwar nicht die Ideallösung für den Reit- und Fahrverein, wird jedoch nach Aussage der Verantwortlichen als konsensfähig angesehen.


3) Anschluss an die B 14

Er wurde präzisiert. Gleiches gilt für die Verbindung der ehemaligen K 2576 mit der Neutrassierung im Bereich Heimbach.


Aus Sicht der Verwaltung ist insgesamt festzustellen, dass die Unterschreitung der einschlägigen Grenzwerte für Lärmbelastungen in Wackershofen und die inzwischen vorgenommenen Änderungen der Trassierung im Bereich des Reit- und Fahrvereins eine Realisierung auf der Basis der jetzt vorgelegten Pläne nahe legt.

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem jetzt vorliegenden und überarbeiteten Vorentwurf zuzustimmen.


Oberbürgermeister Pelgrim weist auf die Unterlagen hin und teilt mit, dass die Sitzungsvorlage heute zur Beratung in den Fraktionen eingebracht werde.

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