§ 84 - Beschilderung der Gewerbegebiete in Schwäbisch Hall; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 20.06.2003 (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 23.06.03; § 66/1 Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: zu Antrag 1: Im Zuge der Überarbeitung der gesamten Stadtbeschilderung Mitte der 90er Jahre wurde intensiv mit allen an dieser Thematik Beteiligten darüber beraten, ob der Solpark bzw. die anderen Gewerbegebiete in das städtische Beschilderungssystem aufgenommen werden. Der Vorschlag scheiterte daran, dass nach dem geltenden Straßenverkehrsrecht nur vier Ziele pro Richtung bzw. pro Farbgruppe nicht mehr als 2 Pfeilwegweiser in einer Fahrtrichtung aufgeführt werden dürfen. Dieses Kontingent wird bei fast allen Kreuzungen und markanten Wegteilungen mit den herkömmlichen Ortsnamen oder örtlichen Zielen erreicht. Man verständigte sich seinerzeit darauf, dass der Solpark und die anderen Gewerbegebiete unter Berücksichtigung der Rechtslage erst im Bereich der direkt anbindenden Haupterschließungsstraße (B 14 bzw. L 1060) angezeigt werden können. Eine Beschilderung dieser Ziele quer durch die ganze Stadt ist - wie geschildert - aus o. g. Gründen nicht möglich. Rechtsgrundlage bildet das Straßenverkehrsrecht sowie die RWB 2000 (Richtlinie für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen). Der Vorwurf, dass die Kunden/ Lkw-Fahrer die Gewerbegebiete in Schwäbisch Hall nur schwer auffinden, kann von der Verwaltung nicht geteilt werden. Sämtliche Stadteinfahrten sind mit informativen Übersichtsplänen ausgestattet. Die Gewerbegebiete sind darauf in klarer Form dargestellt und beschriftet. Seit Änderung der Stadtbeschilderung liegen bei der Verwaltung keine Beschwerden mehr über die Auffindbarkeit der Ziele vor. zu Anfrage 2: Die direkte Anbindung des Gewerbegebietes Gründle an den Solpark ist zwar wünschenswert, hängt jedoch von der Bereitstellung der hierfür notwendigen Finanzmittel ab. Unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltssituation wird es jedoch für ausgeschlossen gehalten, dass diese Anbindung in absehbarer Zeit realisiert wird. Die zwingende Notwendigkeit für die Herstellung der Verbindung ist derzeit noch nicht gegeben. zu Anfrage 3: Die Pflege des straßenbegleitenden Grüns wird vom städtischen Werkhof ausgeführt. Die Mähkolonne ist derzeit im Solpark tätig. Was die Grünflächenpflege der Stadt im Allgemeinen anbelangt, so liegt der hin und wieder mangelhafte Zustand nicht am fehlenden Personal, sondern an den zu geringen Haushaltsmitteln. Eine Vergabe an Fremdfirmen ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der materiellen Situation nicht erfolgt und auch nicht denkbar. Sofern die Verwaltung die Akzente der Pflege auf die Stadteinfahrten und den Solpark legen soll, muss die Grünflächenpflege an anderer Stelle nochmals deutlich zurückgefahren werden. Dies führt dann zu weiteren Beschwerden der Betroffenen. Die Verwaltung ist jedoch bemüht, hier einen möglichen Ausgleich bzw. Konsens herbeizuführen. Stadtrat Denz bittet zu Punkt 3, die Fläche evtl. von dem Gärtner des Autohauses Widmann mitpflegen zu lassen, wie es die Firma bereits angeboten hat. Ferner regt er an, möglichst bei den Hinweisschildern auf die Kunsthalle Würth auch mit auf das Parkhaus „Alte Brauerei“ aufmerksam zu machen, da beide räumlich quasi zusammengehören. Im Folgenden findet eine kurze Aussprache über die Grünpflege durch die Stadtgärtnerei bzw. den städtischen Werkhof statt. Stadträtin Herrmann weist auf das Beispiel der Stadt Stuttgart hin, wo Bürger und Bürgerinnen Patenschaften für Kinderspielplätze und andere öffentliche Einrichtungen übernehmen können und diese dann pflegen und betreuen. Sie schlägt vor, diesem Beispiel auch in Hall zu folgen.

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