§ 82 - Abwasserbeseitigung im Teilort Veinau; hier: Zwischenbericht (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

In der letzten Sitzung des Gemeinderates, § 71, wurde die Gesamtkonzeption für die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum vorgestellt. Eine der Maßnahmen betrifft den Teilort Veinau, der bislang nicht an eine Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen ist, was aber als eines der ersten Vorhaben dieser Konzeption realisiert werden sollte.

Die Fachplanung für Veinau bzw. für die notwendigen Anschlüsse an die Kläranlage ist bereits seit längerem fertiggestellt. Abwasserbeseitigungsmaßnahmen im ländlichen Raum werden prinzipiell vom Land gefördert. Der Fördersatz beträgt 30 %. Bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.026.000 € ist dieses ein erheblicher Betrag für die Stadt. Die notwendigen Förderanträge sind fristgerecht eingereicht worden. Die Dringlichkeit der Maßnahme wird damit begründet, dass die Einleitungserlaubnis für die Ortschaft Veinau mit Ende des Jahres 2002 abgelaufen ist. Somit besteht akuter Handlungsbedarf für die Stadt Schwäbisch Hall.

Vor kurzem ging ein Ablehnungsbescheid zu dem o. g. Förderantrag ein, da das Mittelkontingent für die Vielzahl der Anträge nicht ausreicht.

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass der Eigenbetrieb Abwasser die geplante Maßnahme in Veinau erst dann realisieren soll, wenn die finanzielle Beteiligung des Landes gewährleistet ist. Eine Realisierung aus eigener Kraft wird insbesondere vor dem Hindergrund der aktuellen finanziellen Situation nicht für denkbar gehalten. Der Verzicht auf Fördermittel würde eine zusätzliche Belastung bei den Abwassergebühren bedeuten, die jedoch der Bevölkerung nicht zugemutet werden kann. Die Verwaltung hat deshalb eine Verlängerung der Einleitungserlaubnis beim Landratsamt beantragt.


Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bittet um eine gewisse Planungssicherheit für die Anlieger.

Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Abwasserbeseitigungsmaßnahme Veinau wird erst dann realisiert, wenn die notwendigen Fördermittel des Landes bereitgestellt wurden.

(16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge