11930/meetingminutes/11952/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(<paragraph-summary>)
 
(<paragraph-summary>)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=11952|paragraph-attribute-mm_id=11930|paragraph-attribute-number=75|paragraph-attribute-subnumber=03|paragraph-attribute-full_number=75/03|paragraph-attribute-title=Verschiedenes: Gesetzliche Regelungen und Vorschriften für Hotelneubauten (Schreiben von BM Stadel an Wirtschaftsminister Dr. Döring)|paragraph-attribute-statement=Sehr geehrter Herr Dr. Döring,
+
|paragraph-attribute-id=11952|paragraph-attribute-mm_id=11930|paragraph-attribute-number=75|paragraph-attribute-subnumber=3|paragraph-attribute-full_number=75/3|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=|paragraph-attribute-title=Verschiedenes: Gesetzliche Regelungen und Vorschriften für Hotelneubauten (Schreiben von BM Stadel an Wirtschaftsminister Dr. Döring)|paragraph-attribute-statement=Sehr geehrter Herr Dr. Döring,
  
 
am vergangenen Mittwoch bei der Eröffnungsveranstaltung für den Erweiterungsbau des Hotels Hohenlohe haben Sie in ihrer Rede unter anderem den Hotelbetreiber darum gebeten, einmal aufzuzählen, welche Vorschriften sich denn für ihn beim Bauen behindernd ausgewirkt hätten. Erlauben Sie deshalb bitte, dass ich ihre diesbezügliche Aufforderung zum Anlass nehme, einmal aus kommunaler Sicht darzustellen, welche Regelungen hier in Frage kommen würden.
 
am vergangenen Mittwoch bei der Eröffnungsveranstaltung für den Erweiterungsbau des Hotels Hohenlohe haben Sie in ihrer Rede unter anderem den Hotelbetreiber darum gebeten, einmal aufzuzählen, welche Vorschriften sich denn für ihn beim Bauen behindernd ausgewirkt hätten. Erlauben Sie deshalb bitte, dass ich ihre diesbezügliche Aufforderung zum Anlass nehme, einmal aus kommunaler Sicht darzustellen, welche Regelungen hier in Frage kommen würden.
Zeile 27: Zeile 27:
  
 
[[Category:TYP:P|11952]]
 
[[Category:TYP:P|11952]]
[[Category:MMID:11930|########75########03]]
+
[[Category:MMID:11930|########75#########3]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:Index:Bauvorhaben|Verschiedenes: Gesetzliche Regelungen und Vorschriften für Hotelneubauten (Schreiben von BM Stadel an Wirtschaftsminister Dr. Döring) (25.06.2003, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Index:Bauvorhaben|Verschiedenes: Gesetzliche Regelungen und Vorschriften für Hotelneubauten (Schreiben von BM Stadel an Wirtschaftsminister Dr. Döring) (25.06.2003, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Index:Hotel|Verschiedenes: Gesetzliche Regelungen und Vorschriften für Hotelneubauten (Schreiben von BM Stadel an Wirtschaftsminister Dr. Döring) (25.06.2003, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Index:Hotel|Verschiedenes: Gesetzliche Regelungen und Vorschriften für Hotelneubauten (Schreiben von BM Stadel an Wirtschaftsminister Dr. Döring) (25.06.2003, Gemeinderat)]]
 
+
[[Category:Startdate|2003-06-25]]
[[Category:IMPORT|200710261625]]
+

Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 12:25 Uhr

Sachvortrag:

Sehr geehrter Herr Dr. Döring,

am vergangenen Mittwoch bei der Eröffnungsveranstaltung für den Erweiterungsbau des Hotels Hohenlohe haben Sie in ihrer Rede unter anderem den Hotelbetreiber darum gebeten, einmal aufzuzählen, welche Vorschriften sich denn für ihn beim Bauen behindernd ausgewirkt hätten. Erlauben Sie deshalb bitte, dass ich ihre diesbezügliche Aufforderung zum Anlass nehme, einmal aus kommunaler Sicht darzustellen, welche Regelungen hier in Frage kommen würden.

Zuerst sind hier die teilweise sehr restriktiven Vorgaben zur Barrierefreiheit, mit nur ganz wenigen Ausnahme- und Befreiungstatbeständen zu nennen. Diese Vorschriften führen regelmäßig zu erheblichem Unverständnis und Unmut bei der Bauherrschaft, wenn im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von der Baurechtsbehörde darauf hingewiesen werden muss. Auch die Architektenschaft hat die Regelungen nach wie vor nicht verinnerlicht; der Sinn und Zweck wird in der fachlichen Beratung durch die Architekten ganz offensichtlich nach wie vor nicht vermittelt. Die Diskussion über den Sinn und die Notwendigkeit derartiger Vorgaben muss daher an der „kommunalen Basis" von den hier tätigen Mitarbeitern geführt werden und ist von diesen gegenüber der Bauherrschaft zu vertreten. Aus der Praxis heraus ist festzustellen, dass insbesondere im gewerblichen Bereich weitere Ausnahme- und Erleichterungstatbestände sinnvoll wären, vor allem auch, um die Investitionsbereitschaft hier im Lande zu fördern.

Weiter darf ich die Regelungen der Energieeinsparverordnung (ENEV) nennen. Diese Vorschrift ist nun seit über einem Jahr in Kraft. In diesen Tagen hat es das Land Baden-Württemberg geschafft, die notwendige Durchführungsverordnung zu verkündigen. Auch hier ist, entgegen ersten Ankündigungen, vorgesehen, die Unteren Baurechtsbehörden in den Verantwortungsbereich mit einzubeziehen. Grundsätzlich hat zwar der Bauherr die Nachweise auf Basis der ENEV selbst zu erbringen, eine inhaltliche Prüfung durch die Baurechtsbehörde ist nach derzeitigen Kenntnisstand wohl nicht vorgesehen.

Offen ist jedoch nach wie vor, wie die Beratungspflicht zur ENEV im Bereich von Umbauten, Sanierungen, und Erweiterungen im vorhandenen Baubestand erfüllt werden soll. Erfahrungsgemäß werden die Betroffenen - wie regelmäßig bei allen Neuerungen - den ersten Ansprechpartner in der Baurechtsbehörde suchen und von dieser die notwendigen Informationen erwarten. Wir, und damit kann ich sicherlich für alle Kommunen sprechen, sind aber aufgrund der Deregulierungsbemühungen von Bund und Land in den letzten Jahren weder personell noch finanziell in der Lage, diesen Beratungsbedarf abzudecken.

Hier wäre eine klare Regelung, die den Bauherrn und den Planfertiger in die Selbstverantwortung und Selbstverpflichtung nimmt, die bessere Lösung, so dass die Kommunen nicht weiter zusätzlich belastet werden.

Auch muss ich die Regelungen des Einkommensteuerrechts hinsichtlich der Steuervergünstigung bei Kulturdenkmalen erwähnen. Dies wurde ebenfalls per Erlass zum 01.07. vergangenen Jahres auf die Baurechtsbehörden delegiert. Auch hier ist zusätzlicher zeitlicher und personeller Aufwand entstanden, ohne dass man sich an höherer Stelle Gedanken über die Bewältigungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene gemacht hat. Die für diese Dienstleistung mögliche Gebührenerhebung steht in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Aufwand.

Diese Aufzählung kann und soll nicht abschließend sein, sondern lediglich beispielhaft verstanden werden. Die Kommunen erfüllen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages, und hier insbesondere in der Ordnungsverwaltung und bei hoheitlichen Tätigkeiten das, was ihnen von Land oder Bund verordnet wird. Dass dieses beim betroffenen Bürger oftmals auf Unverständnis stößt, liegt auf der Hand. Der Bürger sollte aber nicht den Eindruck erhalten, dass die ihn belastenden bzw. beeinträchtigenden Regelungen von den zuständigen Behörden willkürlich gehandhabt werden, sondern diese lediglich das ausführen, was ihnen der Gesetzgeber aufgetragen hat.

In diesem Sinne ist der Mut zu Reformen und Vereinfachungen, die auch die Handhabung auf kommunaler Ebene erleichtern, sehr zu begrüßen und ein wesentlicher Schritt nach vorne zum Vorteil für alle Beteiligten. Nicht zuletzt, um die Rahmenbedingungen unserer Wirtschaft zu verbessern und um die Staatsverdrossenheit nicht weiter wachsen zu lassen, ist hier dringender Handlungsbedarf gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Stadel

Bürgermeister

Meine Werkzeuge