§ 71 - Städtische Abwasserkonzeption (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nachdem die meisten größeren Siedlungsbereiche des Stadtgebietes bereits an zentrale Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen sind, müssen jetzt noch die Defizite im ländlichen Bereich aufgearbeitet werden.

Die Abwasserkonzeption legt fest, für welche Bereiche mittel- bis langfristig zentrale Lösungen zur Behandlung des Abwassers durch Anschluss an bestehende Kläreinrichtungen bzw. Bau von Ortsteilkläranlagen geschaffen werden sollen und welche Wohnplätze dauerhaft über eigene Hauskläranlagen dezentral entsorgt werden.

Ziel ist es, einen Konsens zwischen dem bestmöglichen Gewässerschutz und dem finanziell vertretbaren Aufwand zu schaffen. Das Konzept enthält einen Zeit- und Finanzierungsplan.

Die Verpflichtung zur Erstellung einer Abwasserkonzeption ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg über die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum vom 21. November 1997 (Az.: 51-8950.11/-, im folgenden kurz „VwV-ländlicher Raum“ genannt).

Mit der städtischen Abwasserkonzeption wird eine Forderung dieser Verwaltungsvorschrift erfüllt, wonach Gemeinden, die in Teilbereichen übergangsweise oder dauerhaft eine dezentrale Abwasserbeseitigung betreiben wollen, eine solche Konzeption aufzustellen haben.

Sie basiert im Wesentlichen auf den Aussagen in dem Bericht der Universität Stuttgart „Entwässerungskonzepte für die Stadt Schwäbisch Hall - Studie über kostengünstige Möglichkeiten der Abwasserentsorgung“ vom Februar 1999. Die Ergebnisse dieser Studie wurden damals in den Ortschaftsräten beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Vorgaben des Umweltamtes im Landratsamt bezüglich der Dringlichkeit der Maßnahmen wurden berücksichtigt. Die abschließende Abstimmung des Konzeptes mit diesem Amt erfolgte aus Termingründen noch nicht. Es können sich daher noch geringfügige Änderungen in Details ergeben.


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Abwasserkonzeption 2003 einstimmig - 34 - zustimmend zur Kenntnis.

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