§ 65 - Flamarium (Krematorium) beim Waldfriedhof (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Betreiber des Flamariums in 56340 Dachsenhausen hat bei der Baurechtsbehörde der Stadt eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer solchen Einrichtung beim Waldfriedhof eingereicht. Diese kann, nachdem alle Stellen beteiligt wurden, positiv beschieden werden.

Mit dem Umweltschutzamt wurde bei einem Ortstermin vereinbart, das Vorhaben geringfügig nach Südwesten, Richtung Friedhof, zu verschieben. Außerdem lässt sich die Zahl der geplanten Stellplätze (11) reduzieren, da im Umfeld genügend Parkfläche zur Verfügung steht. Gleichzeitig wurden die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen in der Form festgelegt, dass zwischen Rinnener Sträßle und Flamarium ein ca. 20 m breiter Streifen bepflanzt wird. Das anfallende Oberflächenwasser ist in 2 ehemalige Weiher abzuleiten, wobei dort die Dämme wieder in Stand gesetzt werden sollen. Durch diese Maßnahmen können die Eingriffe vollständig ausgeglichen werden; die notwendigen Kosten sind vom Vorhabenträger zu bestreiten.

Bei Umsetzung dieser Maßnahme wird vom Landratsamt die erforderliche Zustimmung nach der Naturparkverordnung Schwäbisch-Fränkischer Wald in Aussicht gestellt.

Die beteiligten Fachbehörden haben uneingeschränkt zugestimmt. Das Genehmigungsverfahren kann also eingeleitet werden.


Stadtrat Reber spricht sich dafür aus, die Anlage noch etwas weiter in den Wald hinein zu verschieben.

Er bittet ferner um Information darüber, in welchen Städten in der Umgebung derartige Einrichtungen vorhanden und wie lange sie täglich in Betrieb sind bzw. an welchen Wochentagen sie laufen etc.

Es findet eine weitere kurze Aussprache zu dem Thema statt, wobei der BPA dem Vorhaben insgesamt grundsätzlich positiv gegenübersteht.

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