§ 66/5 - Verschiedenes: Neuplatzierung des Imbiss-Standes Merz am Haalplatz (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR vom 26.03.03, § 25


Stadtrat H. Baumann ist der Auffassung, dass der städtische Werkhof keine Konkurrenz für das private Handwerk in der Stadt sein dürfe, da der neue Imbiss-Stand z. Zt. von Handwerkern des Werkhofs errichtet werde. So sollte die GWG nicht vorgehen und die VOB quasi umgehen bzw. außer Kraft setzen.

Künftig würde die FWV-Fraktion bei solchen Dingen nicht mehr mitmachen.

Technischer Leiter Wellinger teilt mit, dass der Werkhof wie jeder private Betrieb ebenfalls ein Angebot abgegeben habe, das sich dann als das günstigste herausstellte und worauf die Arbeiten ordnungsgemäß und zur Zufriedenheit ausgeführt würden.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass der städtische Werkhof nicht im Wettbewerb stehe, es aber erlaubt sein müsse, das er sog. „Inhouse-“ Geschäfte übernimmt und abwickelt.

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