§ 64 - Anlegung eines Boulespielfeldes in den Ackeranlagen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Seit längerer Zeit bemühen sich die aktiven Boulespieler in Hall um eine Spielmöglichkeit im Stadtgebiet.

Die finanziellen Möglichkeiten lassen eine Finanzierung über den Stadthaushalt in den nächsten Jahren nicht zu. Vor diesem Hintergrund hat sich die Garten- und Landschaftsbaufirma N.C. Thomas aus Hessental bereiterklärt, diese Spielbahn in Form einer Spende herzustellen.

Als geeigneten Standort sieht die Verwaltung die Fläche in der Nordspitze der Ackeranlagen am Epinalsteg an. Hier stehen größere, derzeit gepflasterte Flächen zur Verfügung, die eine hohe Eignungsfähigkeit für eine Boulebahn aufweisen. Der Standort ist mit dem Planer der Landesgartenschau 1982 abgestimmt und findet seine Unterstützung.

Wie bereits erwähnt, wird die Bahn als Spende erbracht, sodass für die Stadt keine Kosten entstehen.


Stadtrat H. Baumann bittet hinsichtlich des Standorts für das Boulespielfeld zunächst um eine Ortsbesichtigung vor der nächsten BPA-Sitzung.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt dazu mit, dass der Sachverhalt heute lediglich zur Information bekannt gegeben werden soll und dann natürlich noch eine Ortsbesichtigung stattfinden könne.

Nach kurzer Aussprache regt Stadtrat Stein an, das Spielfeld evtl. auf einer der Terrassen in Richtung Hällisch-Fränkisches Museum anzulegen.

Hierzu weist Oberbürgermeister Pelgrim jedoch auf die Unfallgefahr und die Verkehrssicherungspflicht der Stadt hin.

Stadtrat H. Baumann spricht die Entfernung zu öffentlichen Toiletten und zu dem Kiosk am Haalplatz an, weshalb der von der Verwaltung vorgeschlagene Standort etwas weit hinten liege und vielleicht noch Alternativen überlegt werden sollten.

Stadtrat Lindner spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für den vorgeschlagenen Platz aus.

In der weiteren Aussprache zieht Stadtrat H. Baumann seine o. g. Vorschläge zurück.

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

(einstimmig - 19 -)

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