§ 13 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung; hier: Unterstützung bei der Anschaffung von Endosonographie-Geräten - Förderantrag des Diakonie-Klinikums Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ für das Jahr 2013 hat der Gemeinderat am 20.03.2013 beschlossen, aus dem Überschuss des Jahres 2012 eine einmalige zweckgebundene Rücklage in Höhe von 250.000 € zu bilden. Aus dieser Rücklage können auf Antrag Investitionsmittel zur Förderung des Gesundheitswesens abgerufen werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Zuschussempfänger.

Im Jahr 2014 stellte das Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall einen Zuschussantrag zur Beschaffung eines Surgical Science Lap Simulators.
Die Anschaffung erfolgte im März/ April 2014, Kosten: 56.882 €.

Im Jahr  2015 stellte das Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall einen weiteren Zuschussantrag zur Beschaffung  eines Echokardiographiegerätes für die Kinderklinik.
Die Anschaffung erfolgte im September 2015, Kosten: 96.628 €.

Mit Schreiben vom 25.04.2016 bittet das Diakonie-Klinikum um einen Zuschuss in Höhe von 100.000 € zur Anschaffung von zwei Endosonographie-Geräten für die Klinik für Innere Medizin II (Gesamtkosten: 162.018 €).
Die Hospitalverwaltung befürwortet diesen Antrag.
Nach Abzug der Zuschüsse für die Beschaffungen in den Jahren 2014 und 2015 beläuft sich die Rücklage auf 96.490 €. Die Verwaltung schlägt vor, die fehlenden 3.510 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Beschlussantrag:

Dem Diakonie-Klinikum wird ein Zuschuss in Höhe von 100.000 € für die Beschaffung von Endosonographie-Geräten gewährt, davon 96.490 € aus der Rücklage und 3.510 € überplanmäßig.
Eine Auszahlung erfolgt auf der Grundlage eines Beschaffungsnachweises.

Beschluss des Hospitalausschusses vom 06.06.2016:

  1. Dem Diakonie-Klinikum wird ein Zuschuss in Höhe von 96.490 € für die Anschaffung von Endosonographie-Geräten zur Verfügung gestellt. Eine Auszahlung erfolgt auf der Grundlage eines Beschaffungsnachweises.
     
  2. Von der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 3.510 € wird abgesehen.

Beschluss:

Kenntnisnahme

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