§ 131 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Herrenäcker, 2. Änderung - Studentenwohnheim“; a) Planungsermächtigung; b) Aufstellungsbeschluss und Änderung Flächennutzungsplan (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

zu a)

An der Ellwanger Straße auf Höhe der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i Live Holding GmbH, Aalen eine Wohnanlage mit 104 Appartements für Studentinnen und Studenten. Im Bau- und Planungsausschuss am 01.02.2016, § 19, wurde das Projekt in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Pläne wurden von den Mitgliedern des Ausschusses begrüßt.

Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als „Sondergebiet Freizeit“ festgelegt. Um verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Von der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, hier von dem vom Gesetzgeber für derartige Maßnahmen vorgesehenen Instrument eines Vorhaben- und Erschließungsplans (§12 BauGB) Gebrauch zu machen und den Bereich, für den jetzt Neubaumaßnahmen geplant sind, zu überarbeiten. Der Investor i Live Holding GmbH, Aalen möchte gerne hiervon Gebrauch machen.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird die i Live Holding GmbH, Aalen als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für bestimmte Grundstücke, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, durchzuführen. Der Flächennutzungsplan wird im weiteren Verfahren angepasst.

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Geltungsbereich
Anlage 3: Präsentation i Live Holding GmbH

 

zu b)

An der Ellwanger Straße auf Höhe der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i Live Holding GmbH, Aalen eine Wohnanlage für Studentinnen und Studenten. Im Bau- und Planungsausschuss am 01.02.2016, § 19, wurde das Projekt in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Pläne wurden von den Mitgliedern des Ausschusses begrüßt.

In der rechtsgültigen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als „Sondergebiet Freizeit“ dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die gesamte Plangebietsfläche als Sondergebiet Wohnheim für Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler und Auszubildende ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Um verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger i Live Holding GmbH, Aalen als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebiets gem. § 11 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung „Wohnheim“ für Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler und Auszubildende. Damit ist die zielgruppenspezifische Nutzung in Zusammenhang mit dem Durchführungsvertrag langfristig festgeschrieben. Ergänzend wird diese Verpflichtung per Grunddienstbarkeit gesichert und an die künftigen Erwerber der Appartements weitergegeben. Diese Bindung ermöglicht zudem die Anwendung des für Wohnheime geltenden Stellplatzschlüssels, der unter dem für allgemeine Wohngebiete liegt. Die vorliegende Planung sieht 47 Stellplätze vor.

Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Neuausweisung eines Baufeldes für den Neubau der Wohnanlage. Die Anlage hat 104 Einzimmerappartements. Diese sind in zwei Gebäudeteile untergebracht, die t-förmig über ein Erschließungselement miteinander verbunden sind. Der östliche Querriegel mit Dachterrasse steht zur freien Landschaft und ist aus diesem Grund mit vier Geschossen ein Geschoss niedriger als der Längsbau, der fünf Geschosse aufweist. Die Gebäudekubatur und -höhenentwicklung sind auf die nördlich benachbarte Bebauung abgestimmt.

Die Erschließung erfolgt über die Ellwanger Straße. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze (1 Pkw-Stellplatz pro 7 Studierende + 1 Radabstellplatz pro 2 Studierende) werden in Form von 17 Tiefgaragenstellplätzen und 30 offenen Parkplätzen, sowie einer Radabstellanlage erbracht.

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger vor, den Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen entsprechenden Durchführungsvertrag zu schließen.

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Geltungsbereich
Anlage 3: Bebauungskonzept vom 29.04.2016 (Architekturbüro H.+T. Müller, Öhringen)
Anlage 4: bisher rechtsgültiger Bebauungsplan vom 24.01.1964

 

Da aus wertvoller Grünfläche nun eine Bebauung mit den dazugehörigen Parkflächen entsteht, bittet Stadtrat Waller im Rahmen des Bebauungsplans ein Grünkonzept und ein Pflanzgebot aufzunehmen. Aus Gründen des Klimaschutzes (siehe § 124) wäre es auch sinnvoll, entlang des Radweges bis zum Kreisverkehr Hessental Pflanzungen vorzunehmen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink sagt entsprechende Pflanzungen zu. So wird im Rahmen des Ausgleichs für die Baumaßnahmen Lärmschutzwall und Kreisverkehr Sonnenrain der Lärmschutzwall Mittelhöhe neu bepflanzt. Auch er kann sich vermehrte Pflanzungen entlang des Radwegs Bühlertalstraße (zwischen Schenkenseebad und Hessental) vorstellen.

Beschluss:

zu a)
Der Gemeinderat ermächtigt den Investor i Live Holding GmbH, Aalen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
(28 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)


zu b):
1. Parallelverfahren des Flächennutzungsplanes
In der rechtsgültigen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist das Plangebiet als Sondergebiet Freizeit dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die gesamte Plangebietsfläche als Sondergebiet für Wohnen für Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler und Auszubildende ausgewiesen werden. Der Flächen­nutzungs­plan ist entsprechend im Parallelverfahren anzupassen.

2. Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0143-01/04 „Herrenäcker 2. Änderung Studentenwohnheim“
Der B-Plan Nr. 0143 – 01/04 „Herrenäcker 2. Änderung Studentenwohnheim“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist das Bebauungskonzept des Architekturbüros H. + T. Müller GbR, Öhringen vom 29.04.2016. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Büro mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0143-01/04 „Herrenäcker 2. Änderung Studentenwohnheim“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Herrenäcker 2. Änderung Studentenwohnheim“. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro H. + T. Müller GbR, Öhringen mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(einstimmig - 31 -)

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