§ 130 - Bebauungsplan „Sonnenrain, Teilbereich 1“; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

1. Vorgang

Der Bebauungsplan Nr. 0319-02 "Sonnenrain - Teilbereich 1" beinhaltet die äußere Erschließung des künftigen Wohnbaugebiets Sonnenrain in Hessental, bestehend aus einem Kreisverkehrsknoten an der Bühlertalstraße und dessen Anbindung an die Haller Straße, der Anpassung des Schlichtwegs, einer Lärmschutzanlage und einem Radweg entlang der Bühlertalstraße.

Der Gemeinderat hat am 07.03.2016, § 57, die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 0319-02 "Sonnenrain - Teilbereich 1", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 15.02.2016 beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 16.03.2016 veröffentlicht.

 

2. Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 24.03.2016 bis einschließlich 24.04.2016 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 14.03.2016.

Von der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in den Anlagen Nr. 4 "Tabelle zur Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB“ und Nr. 5 "Tabelle zur Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB".

 

3. Weiteres Vorgehen

Nach Beschluss der Satzung durch den Gemeinderat wird die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH die Baumaßnahmen zur äußeren Erschließung des Baugebiets Sonnenrain ausschreiben.

Anlage 1: Bebauungsplan Sonnenrain vom 20.05.2016
Anlage 2: Begründung vom 20.05.2016 *
Anlage 3: Textliche Festsetzungen vom 20.05.2016
Anlage 4: Tabelle: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Anlage 5: Tabelle: Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

* Die Anlagen zur Begründung inkl. Umweltbericht mit Grünordnungsplan waren Anlage zum Auslegungsbeschluss am 07.03.2016 und wurden nicht mehr verändert, siehe GR 07.03.2016, § 57.

 

Stadtrat Weber bittet zu prüfen, ob auf der südlichen Seite des Kreisverkehrs die jetzige Abbiegespur zu einer Bushaltestelle umgestaltet werden kann.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink berichtet, dass er in ständigen Gesprächen mit dem Stadtbus und Kreisverkehr ist. Sollte eine Bushaltestelle an dieser Stelle Sinn machen, würde er dies aufnehmen.

Beschluss:

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlagen Nr. 4 und Nr. 5 beschieden.
  2. Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0319-02 „Sonnenrain – Teilbereich 1"
    Der Bebauungsplan Nr. 0319-02 „Sonnenrain Teilbereich 1" wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Krischpartner, Tübingen im M 1:500 vom 20.05.2016 mit Legende und gleich lautend datierter Begründung mit Umweltbericht und Textteil.

(30 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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