§ 7 - Bekanntgabe von Eilentscheidungen für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und künftiges Verfahren der Beschlussfassung bei hospitalischen Angelegenheiten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall regelt, dass der Hospitalausschuss als beschließender Ausschuss sämtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ wahrnimmt, die bei städtischen Angelegenheiten dem Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA), dem Bau- und Planungsausschuss (BPA) und dem Personal- und Organisationsauschuss (POA) zugewiesen sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 11 der Hauptsatzung).

In der Vergangenheit wurden Angelegenheiten der Hospitalstiftung im Verwaltungs- und Finanzausschuss bzw. im Bau- und Planungsausschuss beraten und beschlossen. Dies erfolgte, da aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheiten - ohne zugleich eine Eilentscheidung auszulösen - nicht bis zum nächsten Sitzungstermin des Hospitalausschusses gewartet werden konnte. Eine solche Praxis sieht die Hauptsatzung nicht vor. Hierauf wurde vom Fachbereich Revision hingewiesen.

Es handelt sich um folgende Beschlüsse:

  1.  Erwerb einer Waldparzelle in Langenburg von der Stadt Langenburg durch die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist
    (25.01.2016, VFA; 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
  2. Erwerb einer Waldparzelle in Rinnen von der Erbengemeinschaft Holder/Jahnle durch die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist
    (04.04.2016, VFA; einstimmig - 13 -)
  3. Gewährung der so genannten Försterzulage; hier Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt
    (04.04.2016, VFA; einstimmig - 13 -)
  4. Umbau und Modernisierung der Jugendherberge Schwäbisch Hall und Anbau eines Speisesaals: Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten
    (18.04.2016, BPA; einstimmig - 18 -)

Unter formell-rechtlichen Gesichtspunkten wurden die im Jahr 2016 bereits im VFA und BPA gefassten Beschlüsse aus dem Geschäftsbereich der Hospitalstiftung durch Eilentscheidungen nachgeholt und werden dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg hat Oberbürgermeister Pelgrim folgende Eilentscheidungen gefasst:

  1. Dem Erwerb einer Waldparzelle in Langenburg wird zugestimmt.
  2. Dem Erwerb einer Waldparzelle in Rinnen wird zugestimmt.
  3. a. Der Weitergewährung der Försterzulage an befähigte Beschäftigte des Hospitalforstbetriebs im Vertretungsfall, rückwirkend ab 01.01.2014, wird zugestimmt;          
    b. es wird zugestimmt, dass von der Überprüfung und Geltendmachung eventuell entstandener Rückzahlungsansprüche und Ansprüchen gegenüber der Vermögensschadenversicherung abgesehen wird.
  4. Der Vergabe Elektroinstallationsarbeiten an die Firma Elektro-Jerg wird zugestimmt.

Um den Weg über die Eilentscheidung künftig möglichst zu vermeiden, wird von der Verwaltung empfohlen, die Hauptsatzung in der Form anzupassen, dass die beschließenden Ausschüsse hospitalische Angelegenheiten ersatzweise - d. h. wenn aufgrund der Dringlichkeit nicht auf den nächsten Hospitalausschuss gewartet werden kann - beraten und beschließen dürfen. 

Beschluss:

  1. Kenntnisnahme der Eilentscheidungen der hospitalischen Angelegenheiten im Jahr 2016.
  2. Die Hauptsatzung wird in der Weise angepasst, dass die beschließenden Ausschüsse hospitalische Angelegenheiten ersatzweise beraten und beschließen dürfen.
  3. Bis zur o. g. Änderung der Hauptsatzung kann bei Bedarf auf eine Eilentscheidung für hospitalische Angelegenheiten zurückgegriffen werden.
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