11895628/meetingminutes/11895723/paragraph

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Die Hauptsatzung der Stadt Schw&auml;bisch Hall regelt, dass der Hospitalausschuss als beschlie&szlig;ender Ausschuss s&auml;mtliche Zust&auml;ndigkeiten im Gesch&auml;ftsbereich der Stiftung &bdquo;Der Hospital zum Heiligen Geist&ldquo; wahrnimmt, die bei st&auml;dtischen Angelegenheiten dem Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA), dem Bau- und Planungsausschuss (BPA) und dem Personal- und Organisationsauschuss (POA) zugewiesen sind (&sect; 4 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. &sect; 11 der Hauptsatzung).</p>
 
Die Hauptsatzung der Stadt Schw&auml;bisch Hall regelt, dass der Hospitalausschuss als beschlie&szlig;ender Ausschuss s&auml;mtliche Zust&auml;ndigkeiten im Gesch&auml;ftsbereich der Stiftung &bdquo;Der Hospital zum Heiligen Geist&ldquo; wahrnimmt, die bei st&auml;dtischen Angelegenheiten dem Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA), dem Bau- und Planungsausschuss (BPA) und dem Personal- und Organisationsauschuss (POA) zugewiesen sind (&sect; 4 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. &sect; 11 der Hauptsatzung).</p>
 
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&nbsp;Erwerb einer Waldparzelle in Langenburg von der Stadt Langenburg durch die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist<br />
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Erwerb einer Waldparzelle in Langenburg von der Stadt Langenburg durch die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist<br />
 
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(25.01.2016, VFA; 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)</li>
 
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Unter formell-rechtlichen Gesichtspunkten wurden die im Jahr 2016 bereits im VFA und BPA gefassten Beschl&uuml;sse aus dem Gesch&auml;ftsbereich der Hospitalstiftung durch Eilentscheidungen nachgeholt und werden dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.</p>
 
Unter formell-rechtlichen Gesichtspunkten wurden die im Jahr 2016 bereits im VFA und BPA gefassten Beschl&uuml;sse aus dem Gesch&auml;ftsbereich der Hospitalstiftung durch Eilentscheidungen nachgeholt und werden dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.</p>
 
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Nach &sect; 43 Abs. 4 GemO Baden-W&uuml;rttemberg hat Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim folgende Eilentscheidungen gefasst:</p>
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Nach &sect; 43 Abs. 4 GemO Baden-W&uuml;rttemberg hat Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim folgende <strong>Eilentscheidungen</strong> gefasst:</p>
 
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Dem Erwerb einer Waldparzelle in Rinnen wird zugestimmt.</li>
 
Dem Erwerb einer Waldparzelle in Rinnen wird zugestimmt.</li>
 
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a. Der Weitergew&auml;hrung der F&ouml;rsterzulage an bef&auml;higte Besch&auml;ftigte des Hospitalforstbetriebs im Vertretungsfall, r&uuml;ckwirkend ab 01.01.2014, wird zugestimmt; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;<br />
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a. Der Weitergew&auml;hrung der F&ouml;rsterzulage an bef&auml;higte Besch&auml;ftigte des Hospitalforstbetriebs im Vertretungsfall, r&uuml;ckwirkend ab 01.01.2014, wird zugestimmt; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;<br />
b. es wird zugestimmt, dass von der &Uuml;berpr&uuml;fung und Geltendmachung eventuell entstandener R&uuml;ckzahlungsanspr&uuml;che und Anspr&uuml;chen gegen&uuml;ber der Verm&ouml;gensschadenversicherung abgesehen wird.</li>
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b. Es wird zugestimmt, dass von der &Uuml;berpr&uuml;fung und Geltendmachung eventuell entstandener R&uuml;ckzahlungsanspr&uuml;che und Anspr&uuml;chen gegen&uuml;ber der Verm&ouml;gensschadenversicherung abgesehen wird.</li>
 
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Der Vergabe Elektroinstallationsarbeiten an die Firma Elektro-Jerg wird zugestimmt.</li>
 
Der Vergabe Elektroinstallationsarbeiten an die Firma Elektro-Jerg wird zugestimmt.</li>
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Kenntnisnahme der Eilentscheidungen der hospitalischen Angelegenheiten im Jahr 2016.</li>
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Kenntnisnahme &uuml;ber die Eilentscheidungen der hospitalischen Angelegenheiten im Jahr 2016.</li>
 
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Die Hauptsatzung wird in der Weise angepasst, dass die beschlie&szlig;enden Aussch&uuml;sse hospitalische Angelegenheiten ersatzweise beraten und beschlie&szlig;en d&uuml;rfen.</li>
 
Die Hauptsatzung wird in der Weise angepasst, dass die beschlie&szlig;enden Aussch&uuml;sse hospitalische Angelegenheiten ersatzweise beraten und beschlie&szlig;en d&uuml;rfen.</li>
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Bis zur o. g. &Auml;nderung der Hauptsatzung kann bei Bedarf auf eine Eilentscheidung f&uuml;r hospitalische Angelegenheiten zur&uuml;ckgegriffen werden.</li>
 
Bis zur o. g. &Auml;nderung der Hauptsatzung kann bei Bedarf auf eine Eilentscheidung f&uuml;r hospitalische Angelegenheiten zur&uuml;ckgegriffen werden.</li>
 
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Aktuelle Version vom 14. Juli 2016, 14:06 Uhr

Sachvortrag:

Die Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall regelt, dass der Hospitalausschuss als beschließender Ausschuss sämtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ wahrnimmt, die bei städtischen Angelegenheiten dem Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA), dem Bau- und Planungsausschuss (BPA) und dem Personal- und Organisationsauschuss (POA) zugewiesen sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 11 der Hauptsatzung).

In der Vergangenheit wurden Angelegenheiten der Hospitalstiftung im Verwaltungs- und Finanzausschuss bzw. im Bau- und Planungsausschuss beraten und beschlossen. Dies erfolgte, da aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheiten - ohne zugleich eine Eilentscheidung auszulösen - nicht bis zum nächsten Sitzungstermin des Hospitalausschusses gewartet werden konnte. Eine solche Praxis sieht die Hauptsatzung nicht vor. Hierauf wurde vom Fachbereich Revision hingewiesen.

Es handelt sich um folgende Beschlüsse:

  1. Erwerb einer Waldparzelle in Langenburg von der Stadt Langenburg durch die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist
    (25.01.2016, VFA; 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
  2. Erwerb einer Waldparzelle in Rinnen von der Erbengemeinschaft Holder/Jahnle durch die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist
    (04.04.2016, VFA; einstimmig - 13 -)
  3. Gewährung der so genannten Försterzulage; hier Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt
    (04.04.2016, VFA; einstimmig - 13 -)
  4. Umbau und Modernisierung der Jugendherberge Schwäbisch Hall und Anbau eines Speisesaals: Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten
    (18.04.2016, BPA; einstimmig - 18 -)

Unter formell-rechtlichen Gesichtspunkten wurden die im Jahr 2016 bereits im VFA und BPA gefassten Beschlüsse aus dem Geschäftsbereich der Hospitalstiftung durch Eilentscheidungen nachgeholt und werden dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg hat Oberbürgermeister Pelgrim folgende Eilentscheidungen gefasst:

  1. Dem Erwerb einer Waldparzelle in Langenburg wird zugestimmt.
  2. Dem Erwerb einer Waldparzelle in Rinnen wird zugestimmt.
  3. a. Der Weitergewährung der Försterzulage an befähigte Beschäftigte des Hospitalforstbetriebs im Vertretungsfall, rückwirkend ab 01.01.2014, wird zugestimmt;                  
    b. Es wird zugestimmt, dass von der Überprüfung und Geltendmachung eventuell entstandener Rückzahlungsansprüche und Ansprüchen gegenüber der Vermögensschadenversicherung abgesehen wird.
  4. Der Vergabe Elektroinstallationsarbeiten an die Firma Elektro-Jerg wird zugestimmt.

Um den Weg über die Eilentscheidung künftig möglichst zu vermeiden, wird von der Verwaltung empfohlen, die Hauptsatzung in der Form anzupassen, dass die beschließenden Ausschüsse hospitalische Angelegenheiten ersatzweise - d. h. wenn aufgrund der Dringlichkeit nicht auf den nächsten Hospitalausschuss gewartet werden kann - beraten und beschließen dürfen. 

Beschluss:

  1. Kenntnisnahme über die Eilentscheidungen der hospitalischen Angelegenheiten im Jahr 2016.
  2. Die Hauptsatzung wird in der Weise angepasst, dass die beschließenden Ausschüsse hospitalische Angelegenheiten ersatzweise beraten und beschließen dürfen.
  3. Bis zur o. g. Änderung der Hauptsatzung kann bei Bedarf auf eine Eilentscheidung für hospitalische Angelegenheiten zurückgegriffen werden.

(einstimmig - 31 -)

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