§ 128 - Waldjugendzeltplatz Baierbacher Hof; hier: Anpassung der Übernachtungsgebühren (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Übernachtungsgebühr auf dem Waldjugendzeltplatz Baierbacher Hof beträgt seit 2011 3,00 €/Nacht incl. Nebenkosten, bei Kurzbelegung (1 Übernachtung) wird ein Zuschlag von 2,00 €/Nacht erhoben.
Eine Preisinformation bei vergleichbaren Waldjugendzeltplätzen ergab Gebühren von 3,50 € (Adelmühle, Ravensburg) bis 4,00 €/Nacht (Jungviehweide, Böblingen), zuzüglich Nebenkosten für Strom, Wasser, Müll, etc.. Für eine Anpassung der Übernachtungsgebühren besteht somit Spielraum.

Die Erträge des Waldjugendzeltplatzes Baierbacher Hof (2015: 25.183 €) decken derzeit die laufenden Aufwendungen für Zeltplatzbetreuerin, Strom, Wasser/ Abwasser, Abfallentsorgung (2015: 25.291 €). Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung, Unterhaltung der Zeltplatzeinrichtungen (z. B. Austausch Sitzgarnituren) und der Aufwand des Revierleiters fallen zusätzlich an.

Eine Umsetzung der Gebührenanpassung zum 01.01.2017 wird wie folgt vorgeschlagen:

Übernachtungsgrundgebühr

4,00 €/Nacht

Kurzbelegung 1 Übernachtung

Zuschlag 2,00 €/Nacht (wie bisher)

Kurzbelegung 2 Übernachtungen

Zuschlag 1,00 €/Nacht

Mindestabrechnungsgebühr

50,00 € (wie bisher)

Die Kosten für Strom und Wasser/Abwasser sind in der Gebühr (wie bisher) enthalten.

Durch die Gebührenanpassung werden - ausgehend von ca. 7.000 Übernachtungen/ Jahr - rund 7.000 € Mehreinnahmen erzielt. Dadurch entsteht ein Puffer für zu erwartende erhöhte Aufwendungen. Seit dem Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen im Jahr 2012 kamen jährlich 4.600 € allein an Abwassergebühren hinzu.

Beschluss:

Der Anpassung der Übernachtungsgebühr beim Jugendzeltplatz Baierbacher Hof auf 4,00 €/Nacht und dem Zuschlags von 1,00 €/Nacht bei Kurzbelegung für zwei Übernachtungen wird zugestimmt.
(28 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

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