§ 56 - Abwicklung der Abwasserbeiträge für städtische Grundstücke (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach § 10 VII KAG entsteht die Beitragsschuld für den Abwasserbeitrag, sobald das Grundstück an die Abwasseranlage angeschlossen werden kann. Dies gilt auch für stadteigene Grundstücke und solche, die noch zum Verkauf zur Verfügung stehen.

Aufgrund dieser Rechtsgrundlage hat der damalige Regiebetrieb „Abwasserbeseitigung“ ab dem Jahr 1998 Beiträge in Höhe von 1.613.418,10 € festgesetzt und der Stadt in Rechnung gestellt. Ein Ausgleich von der Stadt wurde bisher noch nicht durchgeführt, weil die Zahlung immer erst mit dem Verkauf der einzelnen Grundstücke erfolgen sollte. Dies hat die Gemeindeprüfungsanstalt bei ihrem letzten Besuch beanstandet. Von dem Gesamtbetrag sind durch Grundstücksverkäufe zwischenzeitlich 333.044,95 € eingegangen, der Restbetrag von ca. 1,3 Mio. € ist im Haushalt 2003 veranschlagt. Ein Teil der Grundstücke ist zum Verkauf an die HGE vorgesehen, so dass die Stadt wieder Einnahmen von rund 168.000 € hat. Die restlichen Grundstücke sind mit städtischen Gebäuden bebaut oder sind Gewerbebauplätze, für die erst bei Verkauf der Abwasserbeitrag wieder zurückfließt.

Fälschlicherweise wurden die o. g. Forderungen bei der Gründung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zum 01.01.2001 von diesem nicht übernommen. Die Forderungen blieben als offene Posten im städtischen Rechnungswesen stehen. Sie stehen jedoch dem Gebührenhaushalt Abwasser zu und müssen jetzt im nachhinein noch auf den Eigenbetrieb übertragen werden.

Die Abwasserbeiträge wurden im jeweiligen Veranlagungsjahr im Rechnungswesen als Forderung „zum Soll gestellt“. Da die Jahresrechnung auf Grundlage der Soll-Buchungen erstellt werden muss, wurde in den entsprechenden Jahren das Rechnungsergebnis entsprechend verbessert, obwohl die Beträge noch gar nicht ausgeglichen waren. Die Übertragung auf den Eigenbetrieb bringt nun mit sich, dass die Beiträge bei der Stadt wieder abgesetzt werden müssen und dadurch das laufende Haushaltsjahr 2003 um diesen Betrag belasten.

Die Belastung für die Stadt stellt sich wie folgt dar:

Ausgaben:Nachträgliche Übertragung der Forderungen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Ausgleich der noch offenen Abwasserbeiträge
1.613.418,10 €

1.280.373,15 €
Summe2.893.791,25 €


Einnahmen bzw. im Haushalt veranschlagt:Haushaltsansatz für Ausgleich noch offener Abwasserbeiträge
Außerplanmäßige Einnahmen durch Verkauf an HGE
1.300.000,00 €

168.312,97 €
Summe1.468.312,97 €
Belastung Stadt
Haushaltsjahr 2003
1.425.478,28 €

Von diesem Betrag sind in den letzten Jahren bereits 333.044,95 € eingegangen. Der Restbetrag wird im Laufe der Zeit durch weitere Verkäufe von Gewerbebauplätzen refinanziert. Letztendlich verbleibt bei der Stadt nur der eigene Anteil für bspw. Kindergärten.

Beschluss:

Der Abwicklung der Abwasserbeiträge für städtische Grundstücke wird in der im Sachvortag dargestellten Form zugestimmt.

(einstimmig - 31 -)

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