§ 52 - Planfeststellungsverfahren für die Änderung der Start- und Landebahn des Verkehrslandeplatzes Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in der 18. Woche des Jahres 2003 die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall-Hessental versandt. Die öffentliche Auslegung des Planwerkes erfolgt in der Zeit vom 8. Mai bis 10. Juni 2003. Den Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit gegeben, innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Planunterlagen hierzu Stellung zu nehmen.

Die Fraktionen, Gruppen und Einzelpersonen im Gemeinderat erhalten jeweils 1 bzw. 2 Exemplare des gesamten Planwerks. Diese gingen ihnen fristgerecht zu. Der Umfang des Materials lässt eine Verteilung an jedes Mitglied des Gemeinderates innerhalb der kurzen Zeitspanne nicht zu.

Gegenstand des Planfeststellungsantrages sind die Start- und Landebahn in einer Länge von 1.540 m, die parallel dazu verlaufende Gras-Start-/Landebahn mit einer Länge von 750 m, die zugehörigen Rollbahnen und Vorfelder mit den anschließenden Gebäudebereichen sowie die neue Tankstelle und die flugtechnischen Einrichtungen. Die Neuanlage wird um 16° im Uhrzeigersinn gegenüber der alten Start- und Landebahn verschwenkt. Die Ausrichtung liegt dann bei 278° (bisher 262°).

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter sind im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erläutert. Diese stellt alle Informationen bereit, die für die Bewertung der Umweltauswirkungen des Verkehrslandeplatz-Umbaus erforderlich sind. Die UVS ist die fachplanerische Entscheidungsgrundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Auswirkungen des Vorhabens sind gutachterlich überprüft worden. Die Gutachten sind den Unterlagen des Planfeststellungsantrages beigelegt.

Die Ergebnisse der verschiedenen Gutachten sind als Zusammenfassung im technischen Erläuterungsbericht enthalten. Die Gutachten zu den einzelnen Untersuchungen liegen den Unterlagen des Planfeststellungsantrages bei.

Sämtliche Gutachten sind in der Planmappe enthalten. Ihre Ergebnisse werden in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erläutert. Zusammenfassend ist aus Sicht der Verwaltung festzustellen, dass diese verlangten gutachterlichen Untersuchungen in keinem Fall zu dem Ergebnis kommen, dass von der Verlängerung und Verschwenkung der Start- und Landebahn schädliche Auswirkungen auf Schutzgüter zu erwarten sind.

Die mit der Veränderung verbundenen erhöhten Eingriffe in den Naturhaushalt können ausgeglichen werden. Der Nachweis hierfür ist erbracht. Somit ist auch aus naturschutztechnischer Sicht festzustellen, dass in Folge der Veränderung der Start- und Landebahn kein ökologisches Defizit zu erwarten ist.

Bürgermeister Stadel geht auf viele der Fragen ein, die von der Bürgerinitiative „Air-peace“ am 16.05.03 im Haller Tagblatt veröffentlicht wurden (s. Anlage).

In der Abwägung der Vor- und Nachteile komme die Verwaltung zu dem Schluss, dass nach Auswertung der Fachgutachten die Vorteile der Planung deutlich überwiegen.

Von der Lärmimmission würden nach der Verschwenkung deutlich mehr Leute entlastet, als andere belastet.

Alle einschlägigen Grenzwerte würden eingehalten.

Stadtrat Reber spricht sich für die Stellungnahme der Verwaltung aus, da der Flugplatz wichtig für die Erhaltung von Arbeitsplätzen sei.

Stadtrat Vogt bekennt, dass sich die SPD-Fraktion mit dem Flugplatz „schwer tue“ und nicht einheitlich abstimmen werde. Er weist ideologische Gründe gegen das Fliegen von sich. Auch wittere man hier keine Privatinteressen.

Die Stellungnahme von Bürgermeister Stadel sei zu loben, da sie überzeugt und einiges widerlegt hätte. Es werde sicherlich nicht zu einer Explosion der Starts und Landungen kommen. Positiv sei auch zu vermerken, dass der Betreiber zugesichert habe, die Beschränkungen auch nach dem Erwerb des Areals einzuhalten und den Einzugsbereich nicht zu erweitern.

Stadtrat H. Baumann spricht sich ebenfalls für den Beschlussantrag aus und wirbt gleichzeitig um Verständnis bei denjenigen, die künftig mehr belastet werden. Der Entlastungseffekt sei aber wesentlich größer.

Seine Fraktion sei froh darüber, dass es Leute gebe, die „etwas anpacken“, womit er den Investor Reinhold Würth meint.

Stadtrat Neidhardt ist gleichfalls für den Ausbau und führt wirtschaftsgeographische Gründe dafür an.

Stadträtin Herrmann hält den Prognosezeitraum der Gutachten bis zum Jahre 2010 für zu kurz. Die Zunahme der Flugbewegungen würde die Entlastungen relativieren. Sie befürchtet ferner, dass zusätzliche Flugzeuge nach Hall verlagert werden.

Außerdem weist sie auf ihren eingangs genannten Antrag auf Vertagung hin, da man einfach mehr Zeit zum Studium der Unterlagen benötige.

Oberbürgermeister Pelgrim befürwortet das Vorhaben und gibt zu bedenken, dass die Hauptbelastung nicht von den Geschäftsfliegern, sondern vom Freizeitverkehr komme.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt gibt die Anregung, dass der Regelflugbetrieb nur von 6.00 bis 22.00 Uhr stattfindet und dies auch ins Planverfahren eingeht und dort festgeschrieben wird.

Stadtrat Schorpp hält es ebenfalls für unzumutbar, die umfangreichen Unterlagen in knapp 14 Tagen durchzuarbeiten. Er spricht die Gutachten an, die natürlich zum Teil auch angezweifelt werden könnten.

Einige Siedlungsgebiete würden etwas entlastet, andere dafür aber mehr belastet.

Der Ausbau mache den Flugplatz zwangsläufig attraktiver. Das bringe mehr Starts, mehr Lärm, höhere Unfallgefahren, mehr Luftverschmutzung und weitere Flächenversiegelungen mit sich.

Stadträtin Berroth spricht sich ebenfalls gegen das Vorhaben aus.

Nach weiterer kurzer Aussprache teilt Oberbürgermeister Pelgrim zu der Anregung von Stadtrat Dr. Graf von Westerholt mit, dass die Regelflugzeiten nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens, sondern Bestandteil der Betriebsgenehmigung seien.

Der oben genannte Vertagungsantrag von Stadträtin Herrmann wird mit 21 Nein-Stimmen, bei 7 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

Beschluss:

Die Stadt Schwäbisch Hall bringt als betroffene Kommune keine Anregungen zum Planfeststellungsverfahren vor. Bedenken zu den Inhalten des Verfahrens werden ebenfalls nicht geäußert.

(24 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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