§ 62/1 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Ausschuss-Sitzungen; Fachhochschule Schwäbisch Hall; hier: Sonderzuschuss der Stadt zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs im Jahre 2003 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Anhand der vom Steuerbüro Hank vorgelegten vorläufigen Bilanz, die sich im Großen und Ganzen nicht mehr verändern wird, ergibt sich ein Jahres-Fehlbetrag von 27.148,30 Euro. Außerdem ist damit zurechnen, dass die noch offenen Studiengebühren nicht in voller Höhe eingehen werden, so dass mit weiteren Ausfällen auf der Einnahmeseite gerechnet werden muss.

Um ihren laufenden Betrieb zu gewährleisten, beantragt die Fachhochschule beim Hospital zum Heiligen Geist einen Sonderzuschuss aus dem Stiftungskapital in Höhe von 50.000 Euro.


Beschluss:

Der Fachhochschule wird ein Sonderzuschuss aus dem Stiftungskapital in Höhe von 50.000 € zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs im Haushaltsjahr 2003 gewährt.

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