§ 60 - Vorläufiger Jahresabschluss der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" für das Jahr 2002 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Jahresrechnung 2002 der Hospital-Stiftung liegt vor. Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO festgestellt werden. Vor dieser Beschlussfassung hat gemäß § 110 GemO die örtliche Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt zu erfolgen.

Um den Gemeinderat möglichst zeitnah über den Abschluss 2002 zu informieren, wird die Jahresrechnung vor Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2002 der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ wird gem. § 95 GemO vorläufig unter dem Vorbehalt festgestellt, dass der Gemeinderat sie nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt endgültig beschließt. Der Beschluss muss die gebildeten Haushaltsreste und die Genehmigung der 2002 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben - soweit noch nicht geschehen - einschließen.

A Einnahmen und Ausgaben von je:
Verwaltungshaushalt
6.486.976,27 €
Vermögenshaushalt 4.658.216,58 €
zusammen 11.145.192,85 €
B. Als Rechnungsergebnis 2002 wird ein Fehlbetrag in Höhe von
festgestellt.
415.532,96 €
C. Der Stand der Rücklagen beträgt:
* Allgemeine Rücklage
537.691,30 €
* Sonderrücklage für Bildungseinrichtungen 5.112.918,81 €
* Zinsrücklage Stiftungskapital Bildungsreinrichtungen 21.708,45 €
D. Der Schuldenstand liegt bei 7.219.505,48 €

(einstimmig - 28 -)


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