11873/meetingminutes/11878/paragraph

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Um den Gemeinderat möglichst zeitnah über den Abschluss 2002 zu informieren, wird die Jahresrechnung vor Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt.
 
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Version vom 29. Oktober 2007, 14:18 Uhr

Sachvortrag:

Die Jahresrechnung 2002 der Hospital-Stiftung liegt vor. Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO festgestellt werden. Vor dieser Beschlussfassung hat gemäß § 110 GemO die örtliche Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt zu erfolgen.

Um den Gemeinderat möglichst zeitnah über den Abschluss 2002 zu informieren, wird die Jahresrechnung vor Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt.

Rechenschaftsbericht 2002

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2002 der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ wird gem. § 95 GemO vorläufig unter dem Vorbehalt festgestellt, dass der Gemeinderat sie nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt endgültig beschließt. Der Beschluss muss die gebildeten Haushaltsreste und die Genehmigung der 2002 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben - soweit noch nicht geschehen - einschließen.

AEinnahmen und Ausgaben von je:
Verwaltungshaushalt
6.486.976,27 €
Vermögenshaushalt4.658.216,58 €
zusammen11.145.192,85 €
B.Als Rechnungsergebnis 2002 wird ein Fehlbetrag in Höhe von
festgestellt.
415.532,96 €
C.Der Stand der Rücklagen beträgt:
* Allgemeine Rücklage
537.691,30 €
* Sonderrücklage für Bildungseinrichtungen5.112.918,81 €
* Zinsrücklage Stiftungskapital Bildungsreinrichtungen21.708,45 €
D.Der Schuldenstand liegt bei7.219.505,48 €

(einstimmig - 28 -)

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