TOP 11 - K 2577 Neubau Straßenbrücke Gottwollshausen – Sülz Landkreis; hier: Projektinformation, Grundstückstausch (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 155/23
Sachvortrag:
Der Landkreis ist seit längerem mit der DB in Abstimmung und auf Grund der vorhandenen Anlagen der DB muss die Straßenbrücke in Richtung Norden abgerückt werden. Die Straßenanbindung der Brücke in Richtung Sülz zur bestehenden Kreisstraße soll über die städtischen Flurstücke 2350 und 2317 geführt werden.
Der Landkreis ist deshalb auf die Stadt Schwäbisch Hall zugekommen und möchte die Flächen von Flurstück 2350 und 2317 (1137 m²) im Flächentausch mit der rückgebauten Straßenfläche (801 m²) und Ausgleichszahlung erwerben. Die Tauschfläche kann mit dem städtischen Flurstück 2427 verschmolzen werden. Die vertraglichen Regelungen zum Grundstückerwerb werden vom Fachbereich Liegenschaften noch verhandelt und zur Abstimmung in die Gremien eingebracht.
Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde in seiner Sitzung am 22.06.2023 in Kenntnis gesetzt.
Anlagen:
Anlage 1: Luftbild
Anlage 2: Trassenführung
Beschlussfassung:
Der Sachvortrag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)